Lehramtszugangsverordnung (LZV): Unterschied zwischen den Versionen

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{{Teaser|Text=LZV steht für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität", kurz Lehramtszugangsverordnung. Die Lehramtszugangsverordnung regelt den Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] in NRW.}}
{{Teaser|Text=LZV steht für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität", kurz Lehramts­zugangs­verordnung.}}


Die aktuelle Fassung ist die [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15620&ver=8&val=15620&sg=0&menu=1&vd_back=N LZV vom 25. April 2016] - auch als LZV 2016 bezeichnet.
Die LZV regelt den Zugang zum [[Vorbereitungsdienst]] in NRW. Die aktuelle Fassung ist die [https://bass.schul-welt.de/16182.htm LZV] vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.




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[[Kategorie: Rechtliche Grundlagen]]
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Aktuelle Version vom 23. Juli 2024, 16:43 Uhr

LZV steht für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität", kurz Lehramts­zugangs­verordnung.

Die LZV regelt den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW. Die aktuelle Fassung ist die LZV vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.


Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-15