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| {{Teaser|Text=Um einen Freiversuch handelt es sich, wenn du den ersten Prüfungsversuch spätestens zu dem in der entsprechenden Prüfungsordnung vorgesehenen Prüfungstermin abgelegt, aber diese Prüfung nicht bestanden hast.
| | #REDIRECT [[Freiversuch]] |
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| Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die [[Prüfung]] noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird jedoch durch einige [[Fachprüfungsordnungen]] aufgehoben, sodass du unter einer bestimmten Voraussetzung vier Prüfungsversuche hast, und zwar dann, wenn der erste Versuch einen sogenannten Freiversuch darstellt.
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| Diese Regelung hat keine Gültigkeit, falls die Prüfung wegen eines Täuschungsversuchs oder eines anderen Ordnungsverstoßes als nicht bestanden gilt. Dazu zählt auch das Fehlen bei Prüfungen ohne gültiges Attest.
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| Ob du einen Freiversuch in deinem Fach bzw. deinen Fächern hast, kannst du in den entsprechenden Fachprüfungsordnungen nachlesen. Bei Fragen wendest du dich am besten an deine [[Beratung#Studien.C2.ADfachberaterinnen_und_-berater|Studienfachberatung]].
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| Unabhängig davon gilt während der Corona-Pandemie die Freiversuchsregelung für Prüfungen laut Corona-Epidemie-Hochschulverordnung (CEHVO). Informationen dazu findest du im Wiki-Artikel [[Corona-Freiversuchsregelung]].
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| {{Gültigkeit|DATUM=2021-10-10|KOMMENTAR=POen auf Änderungen überprüfen}}
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| [[Kategorie:Studienpläne/Studienordnungen]]
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