Schulprogramm: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 14. Mai 2024, 12:01 Uhr
In Nordrhein-Westfalen sind alle Schulen zur Erstellung eines Schulprogramms verpflichtet. Eine Beteiligung von Schüler*innen und Eltern an der Erarbeitung ist grundsätzlich möglich.
Manche Schulen, zum Beispiel das Gymnasium Essen-Werden, stellen ihr Schulprogramm auch auf ihrer Webseite der Öffentlichkeit zur Verfügung. Hier kannst du sehen, wie ein Schulprogramm aufgebaut und inhaltlich ausgestaltet wird. Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-13