Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium (QVK): Unterschied zwischen den Versionen

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===Aufgaben===  
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Die Kommission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium hat verschiedene Aufgabenbereiche. Insbesondere kümmert sie sich um Planung und Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung von Mitteln, welche das Land zur Verbesserung von Lehr- und Studienbedingungen nach [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=17424&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=288733 §1 der SVG] zur Verfügung stellt.  
Die Kommission hat verschiedene Aufgabenbereiche. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung von Mitteln, welche das Land zur Verbesserung von Lehr- und Studienbedingungen nach [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=0&bes_id=17424&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=288733 §1 der SVG] zur Verfügung stellt.  


===Mitglieder===
===Mitglieder===
Die [https://www.uni-due.de/gremien/qualitaetsverbesserung.shtml QVK] besteht aus  Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierenden.  
Die [https://www.uni-due.de/gremien/qualitaetsverbesserung.shtml#Mitglieder QVK] besteht aus  Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierenden.  


Die Mitglieder in der Gruppe der Studierenden werden im jährlichen Turnus gewählt.


 
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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2023, 12:32 Uhr

Die Komission zur Qualitätsverbesserung in Lehre und Studium ist ein Gremium an der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Aufgaben

Die Kommission hat verschiedene Aufgabenbereiche. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Überprüfung der zweckmäßigen Verwendung von Mitteln, welche das Land zur Verbesserung von Lehr- und Studienbedingungen nach §1 der SVG zur Verfügung stellt.

Mitglieder

Die QVK besteht aus Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie Studierenden.


Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-13