Bachelor-Master: Mündliche Ergänzungsprüfung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die [[Prüfung]] noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen [[Fachprüfungsordnungen]] durch die mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen. | Eine Modulprüfung kann laut [[Gemeinsame Prüfungsordnungen|Gemeinsamer Prüfungsordnung]] insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die [[Prüfung]] noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen [[Fachprüfungsordnungen]] durch die mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen. | ||
Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt | Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses beim [[Prüfungswesen]] stellen. Der [[Prüfungsausschuss|Prüfungs­ausschuss]] legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungs­prüfung fest. Die mündliche Ergänzungs­prüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungs­ergebnisses statt. Der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die mündliche Ergänzungs­prüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen. | ||
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Aktuelle Version vom 10. April 2024, 11:42 Uhr
Eine Modulprüfung kann laut Gemeinsamer Prüfungsordnung insgesamt drei Mal absolviert werden. Wenn du die Prüfung beim ersten Versuch nicht bestehst, kannst du die Prüfung noch zweimal wiederholen. Diese Regelung wird von einigen Fachprüfungsordnungen durch die mündliche Ergänzungsprüfung erweitert, sodass du unter bestimmten Voraussetzungen eine weitere Möglichkeit hast, die Prüfung zu bestehen.
Den entsprechenden Antrag musst du innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Klausurergebnisses beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungsausschuss legt die beiden Prüfer*innen für die mündliche Ergänzungsprüfung fest. Die mündliche Ergänzungsprüfung findet frühestens vier und spätestens zwölf Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses statt. Der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer*innen festgelegt und dir mitgeteilt. Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.
Möchtest du wissen, ob es in deinem Fach die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung gibt, schau in die Fachprüfungsordnung deines Fachs. Bei Fragen wende dich an die entsprechenden Studienfachberatung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-10