Studierende mit Pflegeaufgaben: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei Fragen zum Thema Pflegegrad und Pflegegeld berät dich die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Einen Überblick bietet dir die Seite [https://www.pflegewegweiser-nrw.de/index.php/ Pflegewegweiser-nrw.de]. | Bei Fragen zum Thema Pflegegrad und Pflegegeld berät dich die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Einen Überblick bietet dir die Seite [https://www.pflegewegweiser-nrw.de/index.php/ Pflegewegweiser-nrw.de]. | ||
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Aktuelle Version vom 28. Mai 2024, 13:51 Uhr
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Beratung
Psychologische Beratung
Falls dir einmal alles zu viel wird oder du deine Situation mit kompetenten Menschen besprechen möchtest, die dich unterstützen und dir bei der Lösungssuche helfen, bietet das ABZ eine psychologischen Beratung für Studierende an. Du kannst dich auch an das Studierendenwerk wenden. Auch dieses bietet eine Beratung bei Überforderung und Konflikten an.
Sozialberatung und Beratung zu finanziellen Hilfen
Neben der psychologischen Beratung bietet das Studierendenwerk auch eine soziale Beratung, die dich zum Beispiel zum Thema Studienfinanzierung berät. Du kannst dich bei Fragen wie diesen auch an das Referat für Sozialpolitik des AStA und an die Sozialberatung wenden.
Bei Fragen zum Thema Pflegegrad und Pflegegeld berät dich die Krankenkasse der pflegebedürftigen Person. Einen Überblick bietet dir die Seite Pflegewegweiser-nrw.de.
Studienberatung
Solltest du Probleme im Studium oder mit Lehrenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Studium zurückgehen, kannst du dich an das ABZ wenden, dort gibt unter anderem Hilfe zu Studienplanung und Zeitmanagement. Weitere Anlaufstellen sind das Gleichstellungsbüro oder die Ombudsstelle. Die Ombudsstelle berät dich auch zu individuellen Lösungen oder Nachteilsausgleichen bei Pflege- und Familienaufgaben.
Pflegeberatung
Zum Thema Pflege kannst du dich außerhalb der Universität beispielsweise durch folgende Stellen beraten lassen:
Informationsseiten
Auf der Seite FAQ zu Vereinbarkeitsfragen für Studierende findest du Antworten auf die Fragen, die in Beratungen am häufigsten gestellt werden. Der Flyer Studienregelungen bietet dir einen guten Überblick über Nachteilsausgleiche in Sachen Prüfung und Anwesenheit sowie über Möglichkeiten, flexibler zu studieren.
Da es für Studierende mit Pflege- oder Familienaufgaben oft schwierig ist, neben diesen und dem Studium auch noch arbeiten zu gehen, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Hilfe. In den FAQ der Familiengerechten Hochschule findest du erste Hinweise zu finanzieller Unterstützung.
Beurlaubung
Pflegeaufgaben können ein Grund sein, in der Rückmeldefrist ein Urlaubssemester zu beantragen. Was du dabei beachten musst, erfährst du im Artikel Beurlaubung. Bist du wegen der Pflege Angehöriger beurlaubt, kannst du auch während deines Urlaubssemesters Prüfungen ablegen.
Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche
Wenn du Pflegeaufgaben übernimmst, sollen dir Sonderregelungen und Nachteilsausgleiche ermöglichen, dein Studium fortzusetzen und dieses flexibel zu gestalten:
- Pflegst du Angehörige, kannst du beantragen, dass der Prüfungsausschuss Prüfungsbedingungen unter Berücksichtigung deiner Situation individuell festlegt. Dazu stellst du einen Antrag beim zuständigen Prüfungsausschuss. Auf Antrag kannst du Fristen und Termine also z. B. so anpassen lassen, dass Bearbeitungsfristen von Haus- und Abschlussarbeiten verlängert werden, du dich flexibler für Prüfungen anmelden oder die Reihenfolge der, laut Studienverlaufsplan zu belegenden, Veranstaltungen ändern kannst.
- Erkrankt die Person, die du pflegst, kannst du von Prüfungen zurücktreten oder Prüfungen entschuldigt nicht antreten. Bei Versäumnis oder Rücktritt stellst du innerhalb von drei Werktagen nach dem Prüfungstermin einen begründeten Antrag an den Prüfungsausschuss der Fakultät und fügst entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest bei. Wird dein Antrag anerkannt, wird der Prüfungsversuch nicht gewertet.
- Wenn du Pflege- oder Familienaufgaben übernimmst, kannst du von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden. Für die Fehlzeiten vereinbarst du eine Alternativleistung, die dem Workload der Fehlzeit entspricht, mit den Lehrenden; im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen kannst du bevorzugt zugelassen werden. Hierzu wendest du dich an die Lehrenden der entsprechenden Veranstaltungen. Geht es um die vorbereitende Veranstaltung zum EOP, melde dich beim Praktikumsbüro.
- In einigen Fächern, wie z. B. Mathematik, gibt es auch Möglichkeiten zur vorzeitigen Zulassung zu Lehrveranstaltungen. Erkundige dich bei der Studienfachberatung deiner Fächer, welche Regelungen es gibt und lass dich zu deinem Stundenplan beraten.
- Studierende, die aufgrund von Pflegeaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-12-15