Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text= | {{Teaser|Text=Nach einer Exmatrikulation bist du nicht mehr Student*in der Universität Duisburg-Essen (UDE) und kannst dein Studium nicht mehr fortsetzen. Du solltest also gute Gründe für deine Exmatrikulation haben wie deinen Studienabschluss oder einen Universitätswechsel. | ||
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Deine Exmatrikulation kannst du | Deine [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Exmatrikulation] kannst du im [[Einschreibungswesen]] zum [[Termine|Semesterende]], also dem 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung beantragen. Dazu legst du den [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf Antrag auf Exmatrikulation] und deinen [[Studierendenausweis]] vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein [[Semesterbeitrag]] ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/exmatrikulation.shtml Webseite des Einschreibungswesens] erklärt. | ||
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ | Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der [[Rückmeldung|Rückmeldefrist]] nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen [[Termine|Semesters]] automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungs­nachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den [https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation_antworten.php FAQ] | ||
Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten oder dem [[Vorbereitungsdienst]] abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen. | |||
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Aktuelle Version vom 23. Januar 2025, 12:55 Uhr
Deine Exmatrikulation kannst du im Einschreibungswesen zum Semesterende, also dem 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester, oder mit sofortiger Wirkung beantragen. Dazu legst du den Antrag auf Exmatrikulation und deinen Studierendenausweis vor. Nach der Exmatrikulation bekommst du eine Exmatrikulationsbescheinigung. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich. Unter welchen Umständen dein Semesterbeitrag ganz oder teilweise erstattet werden kann, ist auf der Webseite des Einschreibungswesens erklärt.
Bitte beachte: Hast du dich innerhalb der Rückmeldefrist nicht zurückgemeldet, wirst du zum Ende des gültigen Semesters automatisch exmatrikuliert. Außerdem wirst du exmatrikuliert, wenn dein Krankenversicherungsnachweis nicht vorliegt, du eine Prüfung endgültig nicht bestanden hast oder dein Studiengang eingestellt wird. Möchtest du von deinem Studienplatz zurücktreten, dich also vor Studienbeginn wieder exmatrikulieren, findest du Informationen zum Vorgehen und Antworten auf weitere Fragen in den FAQ
Möchtest du deine Exmatrikulation mit den Terminen anderer Einrichtungen wie Universitäten oder dem Vorbereitungsdienst abstimmen, wende dich bitte an das Einschreibungswesen.
Dieser Artikel ist gültig bis 2026-01-23