Studierendenparlament: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2024, 10:44 Uhr

Das Studierendenparlament (StuPa) ist ein zentrales Element studentischer Selbstverwaltung und wird von der Studierenden­schaft einer Hochschule gewählt. Laut Hochschulgesetz (HG) für Nordrhein-Westfalen ist das StuPa „das oberste Beschluss fassende Organ der Studierenden­schaft“.


Bitte beachte, dass die Webseiten des Studierendenparlaments aufgrund des Cyber-Angriffs aktuell nicht aufrufbar sind. Um die Webseiten trotzdem zur Verfügung zu stellen, haben wir ein Web-Archiv, die sogenannte "Way Back Machine" genutzt, mit Hilfe derer wir die Seiten nun verlinkt haben. Die durch uns verlinkten Seiten sind vermutlich veraltet.

Aufgaben

Das StuPa beschließt unter anderem die Satzung der Studierendenschaft, die Beitragsordnung, in der die Höhe des Mobilitäts­beitrages und des Semesterbeitrags, über den z. B. die Fachschaften ihre finanzielle Unterstützung erhalten, festgelegt wird und einen Haushaltsplan.

Die wichtigste Aufgabe des StuPa ist die Wahl und Kontrolle des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA), der die Studierenden gegenüber der Hochschule und der Öffentlichkeit vertritt.

Wahlen

Das StuPa ist am besten mit dem Bundestag in Deutschland vergleichbar. Die Mitglieder werden von allen eingeschriebenen Studierenden der Universität Duisburg-Essen (UDE) gewählt. Jede Wähler*in hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird eine der antretenden hochschul­politischen Listen gewählt und mit der Zweitstimme eine direkte Kandidat*in. Das Wahlergebnis wird nach einem bestimmten Berechnungsverfahren gewertet, wonach sich die Verteilung der Listen auf die 37 Mandate im Parlament ergibt. Eine Amtsperiode dauert in der Regel ein Jahr.

Zusammensetzung und Listen

Das StuPa setzt sich aus Vertreter*innen der hochschulpolitischen Listen zusammen. In einer hochschulpolitischen Liste sind Studierende aktiv, die eine gemeinsame politische Grundhaltung haben und aus dieser heraus die Interessen der Studierenden im StuPa vertreten. Eine solche Vereinigung muss nicht zwangsläufig einer Partei nahestehen, dies ist jedoch häufig der Fall.

Eine Übersicht über die Listen und die aktuelle Sitzverteilung findest du auf der Webseite des StuPa.

Arbeitsweise

Die StuPa-Sitzungen sind hochschul­öffentlich und alle Studierenden haben ein Antrags- und Rederecht. Lediglich bei Personal­debatten über AStA-Angestellte oder Mitglieder kann die Öffentlichkeit aus Datenschutz­gründen ausgeschlossen werden. Die Sitzungen finden abwechselnd an beiden Campi statt.

Das StuPa wird von einem Präsidium geleitet, das aus drei Personen besteht, die von den drei Wahllisten mit den meisten Stimmen nominiert werden. Das Präsidium führt den Vorsitz und protokolliert die Sitzungen des Parlaments, die während der Vorlesungszeit monatlich stattfinden. Es stellt sicher, dass die Sitzungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Wahlordnung der Studierendenschaft ablaufen.

In der konstituierenden Sitzung bilden sich, ähnlich wie im Bundestag, eine Koalition und eine Opposition. Die Koalition bestimmt praktisch die Anzahl der AStA-Referate sowie die dazugehörigen Referent*innen und wählt diese mit ihrer Mehrheit. Wie im Bundestag können die Mandatsträger*innen im Parlament unabhängig von der Meinung ihrer Liste für oder gegen Kandidat*innen stimmen.

Die AStA-Referent*innen haben auf jeder StuPa-Sitzung einen schriftlichen Rechenschafts­bericht vorzulegen, damit das Parlament die Arbeit des AStA kontrollieren und gegebenenfalls hinterfragen kann.

Außerdem wählt das StuPa auf der konstituierenden Sitzung diverse Ausschüsse, welche sich um spezielle Angelegenheiten kümmern:

Weitere Ansprechpersonen

Nicht nur der AStA und das StuPa sind hochschulpolitisch wichtig für dich. Auch der Senat, der Hochschulrat, das Rektorat und der Fakultätsrat sind für hochschulpolitische Fragen zuständig.

Kontakt

Weitere Informationen zum StuPa, die Sitzungs­protokolle und -termine findest du auf der Webseite des StuPa. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-04-30