Rechtsberatung: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Gültigkeit|DATUM= | {{Gültigkeit|DATUM=2025-02-08|Kommentar=Checken, ob der Hinweis auf die ausschließlich telefonische Beratung noch aktuell ist. Hat sich die Anzahl der Beratungen geändert? Vorlesungszeit 4x im Monat. Stand August24: Wieder Beratungen vor Ort möglich, zusätzlich zum Telefon. Beratungszeiten sind gleichgeblieben.}} |
Aktuelle Version vom 1. August 2024, 10:56 Uhr
Erstberatung
Während der Sprechzeiten kannst du dich auch telefonisch beraten lassen, wenn parallel kein anderes Beratungsgespräch geführt wird. Die Beratung findet viermal im Monat während der Vorlesungszeit und zweimal im Monat während der vorlesungsfreien Zeit statt. Weitere Informationen und die aktuellen Termine der (telefonischen) Beratungen findest du auf der Seite der Rechtsberatung.
Themen der Erstberatung
In der Rechtsberatung bist du richtig, wenn du konkrete Anliegen zu folgenden Themen hast:
- Mietrecht
- Ausländer*innenrecht
- das Strafrecht oder Verkehrsrecht
- Prüfungsrecht
- Vertragsrecht
- Urheberrecht (Abmahnung/Unterlassungserklärung)
Wichtig ist jedoch, dass die Erstberatung keine rechtliche Vertretung ist, eher eine „Hilfe zur Selbsthilfe“.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-08