Berufsbegleitende Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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==OBAS== | |||
Das Kürzel [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000076 OBAS] steht für ''Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung''. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung. | |||
==Allgemeines== | |||
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt diese mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Weitere Informationen findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite] des MSB. Die Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg in den Schuldienst ist dort unten im Text verlinkt. | |||
==Voraussetzungen== | ==Voraussetzungen== | ||
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite des Schulministeriums NRW]. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote LOIS]. | Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der [https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-moechte-lehrerin-werden/seiteneinstieg/berufsbegleitender-vorbereitungsdienst-obas Webseite des Schulministeriums NRW]. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den [[Seiteneinstieg]] findest du im Portal [https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote LOIS]. | ||
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Aktuelle Version vom 19. September 2024, 13:27 Uhr
OBAS
Das Kürzel OBAS steht für Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung. Wenn du als Seiteneinsteiger*in eine Weiterbildung zur vollwertigen Lehrkraft anstrebst, dann regelt die OBAS deine berufsbegleitende Ausbildung.
Allgemeines
Die berufsbegleitende Ausbildung dauert insgesamt 24 Monate. Du schließt diese mit einer Staatsprüfung ab und erwirbst so die entsprechende Lehramtsbefähigung. Weitere Informationen findest du auf der Webseite des MSB. Die Informationsbroschüre zum Seiteneinstieg in den Schuldienst ist dort unten im Text verlinkt.
Voraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen für eine Bewerbung findest du auf der Webseite des Schulministeriums NRW. Möchtest du anschließend im Rahmen einer Beschäftigung im Schuldienst die berufsbegleitende Ausbildung absolvieren, bewirbst du dich zunächst auf die Ausschreibung einer Schule, welche für den Seiteneinstieg geöffnet ist. Stellenausschreibungen für den Seiteneinstieg findest du im Portal LOIS.
Beratung
Beratungsmöglichkeiten findest du in unserem Artikel zum Thema Seiteneinstieg.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-20