Fachwechsel: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 2: Zeile 2:


===Wechsel im Bachelor===
===Wechsel im Bachelor===
Möchtest du während deines Studiums ein Fach oder die Schulform [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studiengangwechsel.php wechseln], prüfst du zunächst, ob es sich um ein [[Bachelor-Master:Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränktes]] Fach bzw. zulassungsbeschränkte Fächer handelt und ob du weitere [[Voraussetzungen|Zugangsvoraussetzungen]] erfüllen musst, wie z. B. eine bestandene [[Bachelor-Master:Fächerspezifische_Vorgaben_für_die_Lehramtsstudiengänge|Eignungsprüfung]] in den Fächern Sport, Kunst oder Musik oder den Nachweis von [[Bachelor-Master:Voraussetzungen#Voraussetzungen_f.C3.BCr_deine_Einschreibung|Sprachkenntnissen]].
Möchtest du während deines Studiums ein Fach oder die Schulform [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/studiengangwechsel.php wechseln], prüfst du zunächst, ob es sich um ein [[Bachelor-Master}}:Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränktes]] Fach bzw. zulassungsbeschränkte Fächer handelt und ob du weitere [[Voraussetzungen|Zugangsvoraussetzungen]] erfüllen musst, wie z. B. eine bestandene [[Bachelor-Master:Fächerspezifische_Vorgaben_für_die_Lehramtsstudiengänge|Eignungsprüfung]] in den Fächern Sport, Kunst oder Musik oder den Nachweis von [[Bachelor-Master:Voraussetzungen#Voraussetzungen_f.C3.BCr_deine_Einschreibung|Sprachkenntnissen]].


Beginnst du dein neues Fach oder deine neuen Fächer im 1. Fachsemester, kannst du dich nur zum Wintersemester [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/1_fachsemester_bachelor.php bewerben].
Beginnst du dein neues Fach oder deine neuen Fächer im 1. Fachsemester, kannst du dich nur zum Wintersemester [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/1_fachsemester_bachelor.php bewerben].
Möchtest du in einem höheren Fachsemester studieren, lässt du zunächst deine schon erbrachten Leistungen [[Anerkennung und Anrechnung|anerkennen]], bevor du dich für das [[höheres Fachsemester|höhere Fachsemester]] bewerben und einschreiben kannst. Die Fristen für die Anerkennung sind der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.
Möchtest du in einem höheren Fachsemester studieren, lässt du zunächst deine schon erbrachten Leistungen [[Anerkennung und Anrechnung|anerkennen]], bevor du dich für das [[höheres Fachsemester|höhere Fachsemester]] bewerben und einschreiben kannst. Die Fristen für die Anerkennung sind der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.


Das erfolgreich absolvierte [[Berufsfeldpraktikum]] (BFP) kann bei einem Fachwechsel anerkannt werden. Hierzu musst du einen [[Anerkennung und Anrechnung|Antrag auf Anerkennung]] beim Prüfungswesen einreichen.
Das erfolgreich absolvierte [[Berufsfeldpraktikum]] (BFP) kann bei einem Fachwechsel anerkannt werden. Hierzu wendest du dich per formloser E-Mail an die [https://www.uni-due.de/verwaltung/organisation/sah_pruefung.php zuständige Sachbearbeitung] beim zentralen Prüfungswesen.
{{Hinweis|Farbe=notice|Text =  
{{Hinweis|Farbe=notice|Text =  
Beachte, dass du zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits zurückgemeldet sein musst. Die Verbuchung deiner Rückmeldung dauert 3 bis 5 Werktage.  
Beachte, dass du zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits zurückgemeldet sein musst. Die Verbuchung deiner Rückmeldung dauert 3 bis 5 Werktage.  
}}
}}
====Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach====
====Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach====
Ist dein gewünschtes Fach zulassungsbeschränkt bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, musst du dich für einen Studienplatz bewerben, bevor du dich [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/umschreibungsantrag.pdf mit Hilfe dieses Formulars umschreiben] kannst. Bei deiner Bewerbung wählst du als 2. Fach den Platzhalter "Fachwechsel" aus.  
Ist dein gewünschtes Fach zulassungsbeschränkt bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, musst du dich für einen Studienplatz bewerben, bevor du dich [https://www.uni-due.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/umschreibungsantrag.pdf mit Hilfe dieses Formulars umschreiben] kannst. Bei deiner Bewerbung wählst du als 2. Fach den Platzhalter "Fachwechsel" aus.  
====Wechsel in ein zulassungsfreies Fach====
====Wechsel in ein zulassungsfreies Fach====
Ist dein gewünschtes Fach zulassungsfrei bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsfrei, musst die die Umschreibung in der dafür vorgesehenen [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/einschreibungsfristen.php Einschreibefrist] vornehmen.  
Ist dein gewünschtes Fach zulassungsfrei bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsfrei, musst die die Umschreibung in der dafür vorgesehenen [https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/einschreibungsfristen.php Einschreibefrist] vornehmen.  
===Wechsel im Master===
===Wechsel im {{Lang|en|Master}}===
Im Masterstudium setzt du die Fächer des Bachelorstudiums fort, daher ist ein [https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_wechsel.php Fach- oder Schulformwechsel während des Masters] nicht möglich.
Im {{Lang|en|Master}}studium setzt du die Fächer des {{Lang|en|Bachelor}}studiums fort, daher ist ein [https://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt_master_wechsel.php Fach- oder Schulformwechsel während des {{Lang|en|Masters}}] nicht möglich.


Möchtest du zur [[Einschreibung#Einschreibung_in_den_Master_of_Education_mit_einem_lehramtsbezogenen_Bachelor_der_UDE_oder_einer_anderen_Universit.C3.A4t|Einschreibung]] in den Master die Schulform wechseln, geht dies nur im Einzelfall. Um herauszufinden, ob es für dich möglich ist, prüfe zunächst die Zugangsvoraussetzungen für dein gewünschtes Lehramt im Master in der [[GPO]] Master für deine gewünschte Schulform. Diese findest du in §1,2(a). Ist dort dein Bachelorabschluss genannt, kannst du dich schriftlich an die [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüsse]] wenden und deinen Wechselwunsch mitteilen. Dieser wird dann bei der notwendigen [[Bachelor-Master:Gleichwertigkeitsprüfung|Gleichwertigkeitsprüfung]] mitgeprüft.
Möchtest du zur [[Einschreibung#Einschreibung_in_den_Master_of_Education_mit_einem_lehramtsbezogenen_Bachelor_der_UDE_oder_einer_anderen_Universit.C3.A4t|Einschreibung]] in den Master die Schulform wechseln, geht dies nur im Einzelfall. Um herauszufinden, ob es für dich möglich ist, prüfe zunächst die Zugangsvoraussetzungen für dein gewünschtes Lehramt im {{Lang|en|Master}} in der [[GPO]] Master für deine gewünschte Schulform. Diese findest du in §1,2(a). Ist dort dein {{Lang|en|Bachelor}}abschluss genannt, kannst du dich schriftlich an die [[Prüfungsausschuss|Prüfungsausschüsse]] wenden und deinen Wechselwunsch mitteilen. Dieser wird dann bei der notwendigen [[Bachelor-Master:Gleichwertigkeitsprüfung|Gleichwertigkeitsprüfung]] mitgeprüft.


So wäre beispielsweise ein entsprechender Schulformwechsel zum Master nach Einzelprüfung bei folgenden Schulformen denkbar:
So wäre beispielsweise ein entsprechender Schulformwechsel zum Master nach Einzelprüfung bei folgenden Schulformen denkbar:

Aktuelle Version vom 21. November 2024, 09:50 Uhr

Auf dieser Seite findest du Informationen zum Fachwechsel oder Schulformwechsel.

Wechsel im Bachelor

Möchtest du während deines Studiums ein Fach oder die Schulform wechseln, prüfst du zunächst, ob es sich um ein [[Bachelor-Master}}:Zulassungsbeschränkt|zulassungsbeschränktes]] Fach bzw. zulassungsbeschränkte Fächer handelt und ob du weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen musst, wie z. B. eine bestandene Eignungsprüfung in den Fächern Sport, Kunst oder Musik oder den Nachweis von Sprachkenntnissen.

Beginnst du dein neues Fach oder deine neuen Fächer im 1. Fachsemester, kannst du dich nur zum Wintersemester bewerben. Möchtest du in einem höheren Fachsemester studieren, lässt du zunächst deine schon erbrachten Leistungen anerkennen, bevor du dich für das höhere Fachsemester bewerben und einschreiben kannst. Die Fristen für die Anerkennung sind der 15. Januar für das Sommersemester und der 15. Juli für das Wintersemester.

Das erfolgreich absolvierte Berufsfeldpraktikum (BFP) kann bei einem Fachwechsel anerkannt werden. Hierzu wendest du dich per formloser E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung beim zentralen Prüfungswesen.


Beachte, dass du zum Zeitpunkt der Umschreibung bereits zurückgemeldet sein musst. Die Verbuchung deiner Rückmeldung dauert 3 bis 5 Werktage.


Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach

Ist dein gewünschtes Fach zulassungsbeschränkt bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsbeschränkt, musst du dich für einen Studienplatz bewerben, bevor du dich mit Hilfe dieses Formulars umschreiben kannst. Bei deiner Bewerbung wählst du als 2. Fach den Platzhalter "Fachwechsel" aus.

Wechsel in ein zulassungsfreies Fach

Ist dein gewünschtes Fach zulassungsfrei bzw. sind deine gewünschten Fächer zulassungsfrei, musst die die Umschreibung in der dafür vorgesehenen Einschreibefrist vornehmen.

Wechsel im Master

Im Masterstudium setzt du die Fächer des Bachelorstudiums fort, daher ist ein Fach- oder Schulformwechsel während des Masters nicht möglich.

Möchtest du zur Einschreibung in den Master die Schulform wechseln, geht dies nur im Einzelfall. Um herauszufinden, ob es für dich möglich ist, prüfe zunächst die Zugangsvoraussetzungen für dein gewünschtes Lehramt im Master in der GPO Master für deine gewünschte Schulform. Diese findest du in §1,2(a). Ist dort dein Bachelorabschluss genannt, kannst du dich schriftlich an die Prüfungsausschüsse wenden und deinen Wechselwunsch mitteilen. Dieser wird dann bei der notwendigen Gleichwertigkeitsprüfung mitgeprüft.

So wäre beispielsweise ein entsprechender Schulformwechsel zum Master nach Einzelprüfung bei folgenden Schulformen denkbar:

  • Bachelor für HRSGe oder GyGe berechtigt zu Master HRSGe
  • Bachelor für GyGe oder BK berechtigt zu Master GyGe oder BK

Fachwechsel und BAföG

Beziehst du Förderung nach BAföG, lass dich vor einem Fachwechsel zu den Auswirkungen und geltenden Regelungen beraten.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-03-02