Bachelor-Master: Fachpraktische Tätigkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]].
Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine [https://bass.schul-welt.de/13085.htm Fachpraktische Tätigkeit] im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum [[Master|Master of Education]]. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der [[Bachelor-Master:Masterarbeit|Master­arbeit]] nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des [[Vorbereitungsdienst|Vorbereitungs­dienstes]] nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der [[Prüfungsordnungen | Gemeinsamen Prüfungsordnung]].


===Nachweis und Anrechnung===  
===Nachweis===  


Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas dafür anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung] das Antragsformular und das Nachweisformular auf. Das Antragsformular füllst du selbst aus, das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de].
Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung] das Antragsformular und das Nachweisformular auf. Das Antragsformular füllst du selbst aus, das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an [mailto:bk-fachpraxis@laquila.nrw.de bk-fachpraxis@laquila.nrw.de].


Über diese Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Sachbearbeitung]  direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen dauern kann.
Über diese E-Mail-Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die [https://www.laquila.nrw.de/wege-ins-lehramt/lehramt-berufskollegs-0 Sachbearbeitung]  direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung deines Antrags bis zu vier Wochen dauern kann.


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Aktuelle Version vom 26. September 2024, 15:22 Uhr

Die fachpraktische Tätigkeit dient dem Ziel, die künftigen Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs mit den Lernorten und der Arbeitswelt der Schülerinnen und Schüler vertraut zu machen, auf die der Unterricht des Berufskollegs vorbereiten soll.

Umfang und Zeitpunkt

Für das Lehramt an Berufskolleg musst du eine Fachpraktische Tätigkeit im Umfang von 12 Monaten bzw. 52 Wochen nachweisen. Den überwiegenden Teil, mindestens 27 Wochen, brauchst du für die Zulassung zum Master of Education. Diesen Nachweis kannst du bis zur Anmeldung der Master­arbeit nachholen. Die vollständige Fachpraktische Tätigkeit musst du bis spätestens zur Aufnahme des Vorbereitungs­dienstes nachweisen. Deine Berufs­ausbildung oder Berufs­tätigkeit kann für die fachpraktische Tätigkeit anerkannt werden. Diese Regelungen findest du in der Gemeinsamen Prüfungsordnung.

Nachweis

Möchtest du deine fachpraktische Tätigkeit nachweisen oder etwas anrechnen lassen, rufst du auf der Webseite des Landesamt für Qualitätssicherung und Informationstechnologie der Lehrerausbildung das Antragsformular und das Nachweisformular auf. Das Antragsformular füllst du selbst aus, das Nachweisformular legst du deinem Arbeitgeber zur Bearbeitung und Unterschrift vor. Beide Formulare sendest du zusammen mit deinem Ausbildungszeugnis oder deinem Praktikumsnachweis sowie deiner aktuellen Immatrikulationsbescheinigung auf elektronischem Wege an bk-fachpraxis@laquila.nrw.de.

Über diese E-Mail-Adresse kannst du auch Fragen stellen oder du rufst die Sachbearbeitung direkt an. Beachte bitte, dass die Bearbeitung deines Antrags bis zu vier Wochen dauern kann. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-02-23