Hochschulrat: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität | {{Teaser|Text=Der [https://www.uni-due.de/de/organisation/hochschulrat.php Hochschulrat] ist neben dem [[Rektorat]] und dem [[Senat]] eines der [https://www.uni-due.de/de/organisation/ zentralen Organe] der Universität.}} | ||
Die Aufgaben des Hochschulrats sind im [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654 Hochschulgesetz] festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung. | Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind. Die Aufgaben des Hochschulrats sind im [https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000654 Hochschulgesetz] festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung. | ||
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Aktuelle Version vom 27. November 2024, 13:18 Uhr
Der Hochschulrat ist ein Entscheidungs- und Beratungsgremium, dessen Mitglieder zur Hälfte keine Angehörigen der Universität sind. Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-15