Gasthörer: Unterschied zwischen den Versionen
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Als Gasthörer*in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden. | Als Gasthörer*in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden. | ||
Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das [[International_Office|International Office]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart​@uni-due.de] | Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das [[International_Office|{{Lang|en|International Office}}]] unter [mailto:restart@uni-due.de restart​@uni-due.de] | ||
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Aktuelle Version vom 21. November 2024, 10:08 Uhr
Bist du Gasthörer*in, kannst du nur bestimmte Veranstaltungen besuchen. Diese findest du im Gasthörerverzeichnis. Möchtest du an regulären Lehrveranstaltungen aus dem allgemeinen Vorlesungsverzeichnis teilnehmen, brauchst du zusätzlich die Einverständniserklärung der oder des Lehrenden (mit Unterschrift und Stempel) und musst diese vor Abgabe deines Antrags einholen.
Als Gasthörer*in kannst du keine Prüfungen ablegen. Über die Teilnahme an Lehrveranstaltungen können dir nur Bescheinigungen ausgestellt werden.
Zur Gasthörerschaft für Geflüchtete informiert das International Office unter restart@uni-due.de
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-30