Senat: Unterschied zwischen den Versionen

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== Senat==
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Weitere Informationen finden Sie <BLANK text="hier">http://www.uni-duisburg-essen.de/universitaet/gremien/senat_termine.shtml</BLANK>.
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
* Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
* Erlass oder Änderung der  Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen 
* Stellungnahme  zum  Entwurf  des  Hochschulentwicklungsplans,  des  Hochschulvertrags  und  zu den  Evaluationsberichten.  


Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. 
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[[Kategorie:Gremien/Organe]]
[[Kategorie:Gremien/Organe]]
'''Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind''':
* elf VertreterInnen der Gruppe der Hochschullehrerinnen
* drei VertreterInnen der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
* drei VertreterInnen der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen
* vier VertreterInnen der Gruppe der Studierenden.
Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus
der Gruppe der Studierenden ein Jahr.
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende/
einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Näheres regelt die [[Wahlordnung]].
'''Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind''':
* die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
* die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
* die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
* als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
Weitere Informationen siehe §5 der <BLANK text="Grundordnung">http://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/1.pdf</BLANK>.

Aktuelle Version vom 6. November 2024, 16:42 Uhr

Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Hochschulrat eines der zentralen Organe der Universität. Er verfügt über verschiedene beratende, empfehlende und beschließende Kompetenzen.

Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:

  • Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
  • Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
  • Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen.

Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31