|
|
(93 dazwischenliegende Versionen von 11 Benutzern werden nicht angezeigt) |
Zeile 1: |
Zeile 1: |
| ==Allgemein==
| | #REDIRECT [[Eignungs-_und_Orientierungspraktikum]] |
| | |
| Das [[Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung]] sieht künftig ein sog. [[Eignungspraktikum]] (in einer früheren Fassung [[Assistenzpraktikum]]) vor. Es wird von den Schulen verantwortet und von den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.
| |
| | |
| <br>
| |
| | |
| ==Siehe auch==
| |
| *[[Eckpunkte zur Reform der Lehrerausbildung]]
| |
| *[[BA/MA]]
| |
| *[[Baumert]]
| |
| | |
| [[Kategorie: Keywords]]
| |
| [[Kategorie: Studienreform]]
| |