Bachelor-Master: Eignungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung]] sieht künftig ein sog. [[Eignungspraktikum]] (in einer früheren Fassung [[Assistenzpraktikum]]) vor. Es wird von den Schulen verantwortet und von den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]  begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.
#REDIRECT [[Eignungs-_und_Orientierungspraktikum]]
 
<br>
 
==Siehe auch==
*[[Eckpunkte zur Reform der Lehrerausbildung]]
*[[BA/MA]]
*[[Baumert]]
 
[[Kategorie: Keywords]]
[[Kategorie: Studienreform]]

Aktuelle Version vom 3. August 2022, 13:28 Uhr