Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
(Die Seite wurde neu angelegt: Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Referendariat). <br> Ordnung des Vorber...) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(33 dazwischenliegende Versionen von 13 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die | {{Teaser|Text=Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung, auch OVP genannt, regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung, den [[Vorbereitungsdienst]].}} | ||
Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den [https://www.schulministerium.nrw.de/themen/recht/lehrerausbildungsrecht/vorbereitungsdienst Webseiten des Schulministeriums]. | |||
{{Fluid}} | |||
[[Category:Rechtliche Grundlagen]] | |||
[[Kategorie: Schulen/Lehrkräfte]] | |||
{{Gültigkeit|DATUM=2025-06-04}} | |||
[[Category: |
Aktuelle Version vom 9. Oktober 2024, 08:35 Uhr
Du findest darin zum Beispiel Regelungen zu deinem Einstellungsantrag, zum Eingangs- und Perspektivgespräch und zu deinen Unterrichtspraktischen Prüfungen und schriftlichen Arbeiten. Die Ordnung in der aktuellen Fassung findest du auf den Webseiten des Schulministeriums. Dieser Artikel ist gültig bis 2025-06-04