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| Das [[Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung]] sieht künftig ein sog. [[Eignungspraktikum]] (in einer früheren Fassung [[Assistenzpraktikum]]) vor. Das Eignungspraktikum richtet sich an Schüler, die Lehrer werden wollen.
| | #REDIRECT [[Eignungs-_und_Orientierungspraktikum]] |
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| Es wird von den Schulen verantwortet und von den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]] begleitet. Es soll einer ersten Klärung der Eignung für den Lehrerberuf dienen. Es schließt mit einer Eignungsberatung ab. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.
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| ==Siehe auch==
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| *[[BA/MA]]
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| ==Link==
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| <BLANK text="FAQ des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html</BLANK>
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| [[Kategorie: Keywords]]
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| [[Kategorie: Studienreform]]
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