Bachelor-Master: Eignungspraktikum: Unterschied zwischen den Versionen

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Das [[Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung]] sieht künftig ein sog. [[Eignungspraktikum]] (in einer früheren Fassung [[Assistenzpraktikum]]) vor. Das Eignungspraktikum richtet sich an Schüler, die Lehrer werden wollen. Eignungspraktika werden von Schulen erstmals mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 angeboten.
#REDIRECT [[Eignungs-_und_Orientierungspraktikum]]
 
Es wird von den Schulen verantwortet und von den [[Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung]]  begleitet. Es bietet eine erste Gelegenheit, die Schülerperspektive durch einen intensiven Blick auf den Arbeitsplatz Schule abzulösen. Es ermöglicht eine aktive Einbindung in den Schul- und Unterrichtsalltag. Die frühen Praxiserfahrungen helfen, den eigenen Berufswunsch vor Aufnahme des Lehramtsstudiums zu überprüfen. Dem dient auch eine Eignungsberatung, mit der dieses Praktikum abschließt. <br>
Ein obligatorisches Eignungspraktikum ist Bestandteil der neuen Lehrerausbildung. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Es soll vor Eintritt in das Orientierungspraktikum des Lehramtsstudiums abgeschlossen sein. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.
 
 
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==Siehe auch==
*[[BA/MA]]
 
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==Link==
 
<BLANK text="FAQ des Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html</BLANK>
 
 
[[Kategorie: Keywords]]
[[Kategorie: Studienreform]]

Aktuelle Version vom 3. August 2022, 13:28 Uhr