Fakultätsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[Fakultätsrat]] ehemals Fachbereichsrat ist das oberste Gremium jeder [[Fakultät]], der sich aus Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiter zusammensetzt.  
Der [[Fakultätsrat]] ehemals Fachbereichsrat ist das oberste Gremium jeder [[Fakultät]], der sich aus Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammensetzt.  
Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Profesoren und neue Studienordnungen.
Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Profesoren und neue Studienordnungen.






==Stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind:==
==Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:==
* acht Vertreter oder Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer  
* acht Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer  
* je zwei Vertreter oder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiter  
* je zwei Vertreter oder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiter  
* drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.
* drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.
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==Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fachbereichsrates sind==
==Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind==
* die Mitglieder des Dekanats
* die Mitglieder des Dekanats



Version vom 8. April 2010, 15:26 Uhr

Der Fakultätsrat ehemals Fachbereichsrat ist das oberste Gremium jeder Fakultät, der sich aus Professoren, Studierenden, wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitern zusammensetzt. Hier werden alle wichtigen Entscheidungen der Fakultät getroffen. Der Fakultätsrat beschließt bspw. die Verteilung von Geldern auf die einzelnen Lehrstühle, Berufungslisten für neue Profesoren und neue Studienordnungen.


Stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind:

  • acht Vertreter aus der Gruppe der Hochschullehrer
  • je zwei Vertreter oder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter und der Gruppe der weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiter
  • drei Vertreter aus der Gruppe der Studierenden.

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden beträgt ein Jahr, die der Vertreter der anderen Gruppen zwei Jahre.


Nicht stimmberechtigte Mitglieder des Fakultätsrates sind

  • die Mitglieder des Dekanats


Weitere Informationen


Siehe auch