Studierendenausweis: Unterschied zwischen den Versionen

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<!-- An diesem Tag sollte der Austausch der Studierendenausweise abgeschlossen sein, somit sollte Aktuelles entfernt werden und Daten die den alten Ausweis betreffen gelöscht werden! -->
<!-- An diesem Tag sollte der Austausch der Studierendenausweise abgeschlossen sein, somit sollte Aktuelles entfernt werden und Daten die den alten Ausweis betreffen gelöscht werden! -->

Version vom 3. Januar 2011, 14:43 Uhr

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Funktionen des Studierendenausweises

  • Semesterticket (nur im VRR; NRW-Ticket muss zusätzlich ausgedruckt werden Link )
    • Dies entfällt mit den neuen Studierendenausweisen, welche ab Januar 2011 verteilt werden!
  • Bibliotheksausweis für die Universitätsbibliothek (UB)
  • Mensakarte mit Bezahlfunktion für die Mensa


Aktuelles

In diesem Semester erhalten alle Studierende eine neue Chipkarte mit elektronischem Ticket. Die Ausgabe der neuen Chipkarten mit elektronischem Ticket wird in der Zeit vom 03.01.2011 bis voraussichtlich Ende Februar 2011 stattfinden. Bitte beachten Sie dabei folgendes:

  • Studierende, deren Matrikelnummer mit den Buchstaben „ES0……“ anfängt, erhalten ihren Ausweis am Campus Essen im Foyerbereich der Hauptmensa.
  • Studierende, deren Matrikelnummer mit den Buchstaben „DS0……“ anfängt, erhalten ihren Ausweis am Campus Duisburg im SG-Gebäude (1. Etage).

Mit Erhalt der neuen Chipkarte gilt diese ausschließlich als Semesterticket NRW.

  • Sollten Sie noch Guthaben auf Ihrem alten Studierendenausweis haben, können Sie dieses noch bis zum 31.03.2011 zur Bezahlung nutzen.
  • Alternativ ist es möglich, sich noch vorhandenes Guthaben des Ausweises in der Cafeteria auszahlen zu lassen!

Sofern Sie Ihren neuen Ausweis im genannten Zeitraum nicht persönlich abholen können, dürfen Sie auch gerne jemanden bevollmächtigen. Bitte verfahren Sie dazu wie folgt:

  • Die bevollmächtigte Person muss eine Kopie Ihres Personalausweises vorlegen.
  • Die bevollmächtigte Person muss sich selbst ausweisen können (Führerschein, Personalausweis, Reisepass).


Allgmeine Beschreibung

Alle Studierenden erhalten einen Studierendenausweis mit einer Gültigkeitsdauer von 4 Jahren ab Ausstellungsdatum, der nach der Einschreibung per Post zugesandt wird. Auf der Karte befinden sich optisch lesbar außer der Hochschulbezeichnung und der Bezeichnung "Studierendenausweis" der Name, der Vorname, die Matrikelnummer, ein Foto der Karteninhaberin oder des Karteninhabers sowie die Gültigkeitsdauer. Weitere personenbezogene Daten werden nicht auf dem Chip gespeichert. Der Studierendenausweis beeinhaltet das Semesterticket und ist gleichzeitig auch als Bibliotheksausweis und Mensakarte mit Bezahlfunktion zu nutzen.

Der Ausweis ermöglicht die Nutzung der Selbstbedienungsstationen (Druck von Studienbescheinigungen, Eingabe von Adressänderungen, Druck von Überweisungsträgern). Zusammen mit dem Studierendenausweis erhalten Sie eine vom ZIM (Zentrum für Informations- und Mediendienste) vergebene Kennung, mit der Sie sich dort einloggen können. Der Studierendenausweis ist durch eine 4-stellige PIN geschützt, welche Sie selbst vergeben und jederzeit ändern können.

Das Semesterticket darf erst ab Semesterbeginn (Wintersemester 01.10. und Sommersemester 01.04.) genutzt werden.

Die Nutzung der übrigen Funktionen des Studierendenausweises ist erst dann zulässig, wenn alle Beträge für das entsprechende Semester bezahlt sind.

Die Karte ist Eigentum der Universität Duisburg-Essen. Ihre Nutzung als Studierendenausweis ist höchstpersönlich. Sie verliert mit der Exmatrikulation ihre Legitimationsfunktion und ist an das Studierendensekretariat zurück zu geben.

Verlust oder Beschädigung

Bei Verlust oder Beschädigung kann kostenlos ein neuer Ausweis im Bereich Einschreibungswesen (Campus Essen Büro 3; Campus Duisburg Büro 151 und 152, 1. Etage) während der Öffnungszeiten beantragt werden. Die Öffnungszeiten können auf der Kontaktseite des Studierendensekretariats  eingesehen werden.

Dieser Artikel ist gültig bis 2011-03-31