BAföG: Unterschied zwischen den Versionen

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==Aktuell==
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Der Bundesrat hat letztlich der Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugestimmt. Damit ist der Weg frei für die Erhöhung des BAföG. <br>
Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAFöG zu einigen weiteren Änderungen. <br>
Die Länder haben der BAföG-Erhöhung ihre Zustimmung erteilt, nachdem die Bundesregierung in der Plenarsitzung verbindlich zugesichert hatte, Forschungsprojekte der Hochschulen zusätzlich zu fördern. Sie folgten damit der Empfehlung des Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, der das Gesetz am gestrigen Donnerstag bestätigt hatte. <br>
Die wesentlichen davon sind die folgenden:
Hier einige wesentliche Änderungen:
* Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3% und die Bedarfsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.  
* Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3% und die Bedarfsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.  
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.  
* Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.  
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Dieser Artikel ist gültig bis 2011-06-30
Dieser Artikel ist gültig bis 2011-10-15
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<!-- Gucken, ob es irgendwelche Änderungen beim Bafög gibt -->
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Version vom 30. Juni 2011, 13:50 Uhr

Vorlage:Infobox Institution

Das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studierenden. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich auch die Förderung bezeichnet, die sich aus diesem Gesetz ergibt.

Aktuell

Nachdem der Bundesrat und die Landesregierungen dem 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugestimmt haben, kommt es neben einer Erhöhung des BAFöG zu einigen weiteren Änderungen.
Die wesentlichen davon sind die folgenden:

  • Rückwirkend zum 01.10.2010 steigt der Einkommensfreibetrag (Elternfreibetrag) im BAföG um 3% und die Bedarfsätze werden um 2% angebhoben. Der Förderungshöchssatz steigt somit auf 670 EURO monatlich.
  • Der Mietzuschlag für auswärtig Wohnende soll komplett pauschaliert werden.
  • Der Leistungsnachweis soll statt durch individuelle Professorenbescheinigung schlicht durch den Nachweis des erreichten individuellen Kontostands nach dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS) erbracht werden.
  • Um Ausbildungs- und Familienplanung besser vereinbaren zu können, wird die BAföG-Altersgrenze flexibler: Für BA-Absolventen, die nach ihrem Abschluss erst mal Erfahrungen im Berufsleben sammeln und erst später ein Masterstudium beginnen möchten, wird eine zweite Altersgrenze von 35 Jahren eingeführt.
  • Alle in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden werden künftig gleich behandelt.

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Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2011-10-15