Inklusion: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 43: Zeile 43:
==Links==
==Links==
* <BLANK text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/index.html</BLANK>
* <BLANK text="Schulministerium">http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/index.html</BLANK>
[[Kategorie:Keywords]]

Version vom 11. Januar 2012, 15:47 Uhr

Am 01. Dezember 2010 bekannte sich der NRW-Landtag einstimmig dazu, den Ausbau von Schulen im Sinne des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" zu erweitern. Es bezeichnet das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen. Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen sollen auch in den allgemeinen Schulen gefördert werden. Der Besuch einer Förderschule soll zwar auf besonderen Wunsch möglich sein, das Ziel ist jedoch das gemeinsame Lernen in der Regelschule.

Ein Inklusionsplan wird momentan von einer Projektgruppe im Schulministerium entwickelt.Dabei werden Schulträger, Eltern- und Lehrerverbände sowie Fachverbände in die Planung mit einbezogen. Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung soll vorbereitet und das gemeinsame Lernen im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden.

Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich, und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein.

Elterinformationen

Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe I anmelden wollen wenden sich an die Schulaufsicht. Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen (bis auf die Förderschwerpunkte "Sehen" und "Hören + Kommunikation") sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen.

Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung

2008 wurde ein Schulversuch unabhängig von der UN-Menschenrechtskonvention gestartet der zum Ziel hat, Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf möglichst wohnortnah und integrativ zu beschulen.


Dokumente zur Inklusion


Links zur Schulaufsicht

Siehe auch

UN-Behindertenrechtskonvention
Inklusive Bildung

Links