Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen
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An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)]] für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungsordnungen">http://zlb.uni-due.de/zlb/node/253</blank> (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)]] für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungsordnungen">http://zlb.uni-due.de/zlb/node/253</blank> (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | ||
==Siehe auch== | |||
* [[Prüfungsordnungen]] | |||
[[Kategorie: Studienpläne/Studienordnungen]] | [[Kategorie: Studienpläne/Studienordnungen]] |
Version vom 21. Mai 2012, 08:20 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.