Beglaubigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Beglaubigte Kopien von Modulhandbüchern, Zeugnissen und ähnlichen wichtigen Dokumenten sind im Studium unerlässlich. In Bürgerämtern, Rathäusern, Schulen und vielen anderen öffentlichen Einrichtungen lassen sich diese Kopien meist nur gegen eine Gebühr erstellen.
Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchengemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Beglaubigung von Kopien gebührenpflichtig.  


== Geisteswissenschaften ==  
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E-Mail: dekanat@geisteswissenschaften.uni.due.de<br>
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Version vom 23. August 2013, 13:23 Uhr

Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchengemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Beglaubigung von Kopien gebührenpflichtig.

Geisteswissenschaften

Für Studierende der Geisteswissenschaften gibt es vom Dekanat der Geisteswissenschaften ein kostenlose Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen. Sprechstunde für Beglaubigungen für Lehramtsstudierende:
Mo. 10:00 - 11:30 Uhr
Mi. 10:00 - 11:30 Uhr
Raum: R12 V03 D91
E-Mail: dekanat@geisteswissenschaften.uni.due.de
Beglaubigungen Geisteswissenschaften 

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