Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF): Unterschied zwischen den Versionen

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Zielgruppe: Für Lehramtsinhaber zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogischer Förderung
Zielgruppe: Inhaber einer Lehramtsbefähigung


In den nächsten Jahren können an Förderschulen wie an allgemeinen Schulen voraussichtlich nicht alle Stellen für sonderpädagogische Förderung mit Inhaberinnen und Inhabern der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung besetzt werden. Die geplante Erweiterung der Studienkapazitäten an Universitäten führt erst längerfristig zu zusätzlichen Abschlüssen. Daher soll, zeitlich klar befristet, Inhaberinnen und Inhabern einer anderen Lehramtsbefähigung ein Erwerb der sonderpädagogischen Lehramtsbefähigung durch eine besonderer Qualifizierungsmaßnahme in Verantwortung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung ermöglicht werden.
Ziel: zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogischer Förderung
 
 
Die Ausbildungsmaßnahme ist zeitlich begrenzt (bis 2018).


==Link zur Verordnung (Stand 08.01.13)==
==Link zur Verordnung (Stand 08.01.13)==


http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/VOBASOF.pdf
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/VOBASOF.pdf

Version vom 5. Juli 2013, 09:27 Uhr

Zielgruppe: Inhaber einer Lehramtsbefähigung

Ziel: zusätzlicher Erwerb des Lehramts für sonderpädagogischer Förderung


Die Ausbildungsmaßnahme ist zeitlich begrenzt (bis 2018).

Link zur Verordnung (Stand 08.01.13)

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Lehrerausbildung/VOBASOF.pdf