Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Akkreditierung]] von Studiengängen, die sog. '''Programmakkreditierung''' (vgl. [[Cluster-Akkreditierung]], [[Modell-Akkreditierung]]), erfolgt durch [[Akkreditierungsagenturen]], die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK Akkreditierungsrat>http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind.  
Die [[Akkreditierung]] von Studiengängen, die sog. '''Programmakkreditierung''' (vgl. [[Cluster-Akkreditierung]], [[Modell-Akkreditierung]]), erfolgt durch [[Akkreditierungsagenturen]], die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz <BLANK Akkreditierungsrat>http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind.  


Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk-bologna.de/bologna/de/home/1923_2119.php)
Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk.de/themen/lehre/arbeitsfelder/qualitaetssicherung-und-entwicklung/akkreditierung/)





Version vom 10. Dezember 2013, 09:03 Uhr

Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programmakkreditierung (vgl. Cluster-Akkreditierung, Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz http://www.akkreditierungsrat.de/ ) akkreditiert worden sind.

Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk.de/themen/lehre/arbeitsfelder/qualitaetssicherung-und-entwicklung/akkreditierung/)


Akkreditierung von Qualitätssicherungssystemen: Systemakkreditierung

  • Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen kannst du auf der Seite des Akkreditierungsrates  entnehmen.

Information des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung der UDE


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