Beglaubigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchengemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Beglaubigung von Kopien gebührenpflichtig.  
Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchengemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Beglaubigung von Kopien gebührenpflichtig.  


== Geisteswissenschaften ==  
== Geistes­wissenschaften ==  
Für Studierende der Geisteswissenschaften gibt es vom Dekanat der Geisteswissenschaften ein kostenlose Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen.
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Version vom 11. Dezember 2013, 10:23 Uhr

Beglaubigte Kopien können von Ämtern (bspw. Bürgeramt) oder Kirchengemeinden (meist kostenlos) ausgestellt werden, außerdem von den Stellen, die die Urkunden ausgestellt haben. Bei Ämtern ist die Beglaubigung von Kopien gebührenpflichtig.

Geistes­wissenschaften

Für Studierende der Geistes­wissenschaften gibt es vom Dekanat der Geistes­wissenschaften ein kostenlose Möglichkeit, sich von Dokumenten kostenlose Beglaubigungen erstellen zu lassen. Sprechstunde für Beglaubigungen für Lehramts­studierende:
Mo. 10:00 - 11:30 Uhr
Mi. 10:00 - 11:30 Uhr
Raum: R12 V03 D91
E-Mail: dekanat@geisteswissenschaften.uni.due.de
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