Lehramtszugangsverordnung (LZV): Unterschied zwischen den Versionen

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Die [[Lehramtszugangsverordnung | Lehramtszugangsverordnung (LZV)]] ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen.
Die [[Lehramtszugangsverordnung | Lehramtszugangsverordnung (LZV)]] ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen.


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Version vom 10. Dezember 2013, 17:46 Uhr

Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) ist die Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen.

LZV 2003- Staatsexamen

Lehramtsprüfungsordnung - LPO vom 27.03.2003 


LZV 2009 - Bachelor-/Master-Studiengänge

Die LZV 2009 definiert die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst. Sie enthält Vorschriften zum Lehramtsstudium für die neuen Bachelor-/Master-Studiengängen.
Lehramtszugangsverordnung - LZV vom 18.06.2009 

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