Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen
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An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungsordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO)]] für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungsordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | ||
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Version vom 17. Dezember 2013, 15:22 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z.B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z.B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.