FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009): Unterschied zwischen den Versionen
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==Die neue Lehrerausbildung== | |||
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Frage 1: Ich habe gehört, das Lehramtstudium soll auf Bachelor / Master umgestellt werden. Was bedeutet das?|Text= | |||
Unter [[BA/MA]] findest du alle Informationen darüber. | |||
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Frage 2: Ich habe allgemeine Fragen zur Reform. Wo finde ich Antworten?|Text= | |||
* Auf den Seiten des <BLANK Text="Schulministeriums">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_0</BLANK> findest du allgemeine Informationen. | |||
* | * Unter [[BA/MA]] sind aktuelle Entwicklungen der Umstellung zusammengetragen. | ||
* Das ABZ liefert auf [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml seinen Seiten] viele Antworten zum Bachelor/Master Studium. | |||
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* [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml | |||
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Frage 3: Was muss ich über das Eignungspraktium wissen?|Text= | |||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_1</BLANK> findest du Informationen zum Eignungspraktikum. | |||
* Siehe auch [[Eignungspraktikum]]. | |||
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Frage 4: Welche Informationen gibt es zu den neuen Studiengängen?|Text= | |||
* Das ABZ liefert auf [http://www.uni-due.de/studienangebote/faq_lehramt.shtml seinen Seiten] viele Antworten zum Bachelor/Master Studium. Eine Übersicht findet man [http://www.uni-due.de/imperia/md/content/abz/lehramt/bama_flyer.pdf hier]. | |||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_2</BLANK> findest du Informationen zu den neuen Studiengängen. | |||
* Hier findest du Informationen zu [[Fächerangebot]] und [[Fächerkombination]]. | |||
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Frage 5: Wie gestaltet sich der Übergang von den alten auf die neuen Studiengänge?|Text= | |||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_3</BLANK> findest du Informationen zum Übergang. | |||
* Auch unter [[Wechsel]] gibt es Informationen. | |||
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Frage 6: Wie ist der reformierte Vorbereitungsdienst organisiert?|Text= | |||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_4</BLANK> findest du Informationen zum reformierten Vorbereitungsdienst. | |||
* Unter [[Vorbereitungsdienst]] sind alle wichtigen Informationen zusammengefasst. | |||
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Frage 7: Wie funktioniert die gegenseitige Anerkennung von Lehrerausbildungen?|Text= | |||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_5</BLANK> findest du Informationen zur gegenseitigen Anerkennung der Lehrerausbildungen. | |||
* Unter [[Anerkennungsverfahren]] sind alle wichtigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. | |||
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Frage 8: Welche Informationen gibt es zum Seiteneinstieg?|Text= | |||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_6</BLANK> findest du Informationen zum Seiteneinstieg. | |||
* Unter [[Seiteneinstieg]] finden sich allgemeine Informationen zu diesem Thema. | |||
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Frage 9: Wie sind die Einstellungschancen?|Text= | |||
* <BLANK Text="Hier">http://www.schulministerium.nrw.de/ZBL/Reform/FAQ/index.html#A_7</BLANK> findest du Informationen den Einstellungschancen. | |||
* Weiter Informationen auch hier: [[Einstellungschancen]]. | |||
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==Eignungspraktikum== | |||
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Frage 1: Was ist das Eignungspraktikum?|Text= | |||
Das Eignungspraktikum ist das erste Praxiselement in der neuen Lehrerausbildung (Bachelor/Master) in NRW. | |||
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Frage 2: An wen richtet sich das Eignungspraktikum?|Text= | |||
Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen '''mit Hochschulzugangsberechtigung''', | |||
die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen. | |||
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Frage 3: Muss ich am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | |||
Studierende in Staatsexamens-Studiengängen (z.B. an der Universität Duisburg-Essen) und in Studiengängen des nordrhein-westfälischen Modellversuchs Bachelor/ Master (an den Universitäten Bochum, Bielefeld, Dortmund, Münster und Wuppertal) sind nicht zur Teilnahme verpflichtet. Das Eignungspraktikum richtet sich an alle Personen mit Hochschulzugangsberechtigung, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren wollen. An der Universität Duisburg-Essen erfolgt die Umstellung auf die konsekutive Studienstruktur (Bachelor/Master) im WiSe 2011/12. | |||
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Frage 4: Wann findet das Eignungspraktikum statt?|Text= | |||
Das Eignungspraktikum soll vor Aufnahme des Lehramtsstudiums stattfinden, kann aber auch noch während des Studiums absolviert werden. Es soll möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen. | |||
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Frage 5: Kann ein Lehramtsstudium auch ohne Eignungspraktikum begonnen werden?|Text= | |||
Ja, aber es soll möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen. | |||
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Frage 6: Ich habe mit einem Fach-Studium begonnen und möchte nun ins Lehramt wechseln. Was muss ich beachten?|Text= | |||
Auch wenn Studierende sich erst später für ein Lehramtsstudium entscheiden, müssen sie ein Eignungspraktikum absolvieren. Es soll möglichst vor Beginn des Orientierungspraktikums abgeleistet werden. Spätestens vor Aufnahme des Vorbereitungsdienstes ist das Ableisten des Eignungspraktikums nachzuweisen. | |||
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Frage 7: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland begonnen und möchte mein Master-Studium aber in NRW absolvieren und in NRW in den Vorbereitungsdienst eintreten. Muss ich das Eignungspraktikum absolvieren?|Text= | |||
Ja. Das Eignungspraktikum ist für Studierende, die ein Lehramtsstudium nach dem Lehrerausbildungsgesetz vom 12. Mai 2009 absolvieren, verpflichtend. | |||
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Frage 8: Ich habe mein Lehramtsstudium in einem anderen Bundesland abgeschlossen. Muss ich vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst am Eignungspraktikum teilnehmen?|Text= | |||
Eine in einem anderen Bundesland abgelegte Lehramtsprüfung muss vor Eintritt in den Vorbereitungsdienst hinsichtlich des Zugangs als gleichwertig geeignet anerkannt werden können. Im Falle der Anerkennung ist kein Eignungspraktikum nachzuweisen. Bitte beachten Sie die Hinweise unter: [[FAQ:BA_MA_Antworten#Frage_23:_Wie_läuft_das_Anrechnungsverfahren_ab? |Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?]] | |||
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Frage 9: Wie lange dauert das Eignungspraktikum?|Text= | |||
Das Eignungspraktikum dauert insgesamt 20 Praktikumstage, die an einer Schule blockweise oder an einzelnen Werktagen kontinuierlich (z.B. an jeweils einem Tag in der Woche) absolviert werden. Dies richtet sich nach dem Angebot der jeweiligen Schule, das Sie bei der Buchung des Praktikumsplatzes [http://www.elise.nrw.de (elise.nrw.de)] einsehen können. Die durchschnittliche tägliche Einsatzzeit beträgt sechs Zeitstunden. | |||
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Frage 10: Ist das Eignungspraktikum an eine bestimmte Schulform gebunden?|Text= | |||
Das Eignungspraktikum kann an jeder Schule und in jeder Schulform absolviert werden. Ausgenommen sind jedoch ist die Schule, die Sie als Schüler selbst besucht haben. Mit der Wahl der Schule treffen Sie keine Festlegung für das spätere Lehramtsstudium. Für eine Orientierung über die vielfältigen Formen des Lehrerberufs kann es sogar hilfreich sein, das Praktikum in einer nicht bekannten Schulform durchzuführen. | |||
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Frage 11: Darf ein Eignungspraktikum mehrmals und an verschiedenen Schulformen absolviert werden?|Text= | |||
Das Eignungspraktikum (mit abschließender Eignungsberatung) kann nur einmal erfolgreich absolviert werden. | |||
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Frage 12: Wie finde ich einen Praktikumsplatz?|Text= | |||
Einen Praktikumsplatz kannst du nur online buchen unter [http://www.elise.nrw.de elise.nrw.de]. Es gibt keinen Anspruch auf einen Praktikumsplatz in einer bestimmten Schulform bzw. Schule. | |||
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Frage 13: Was lerne ich im Eignungspraktikum? Was sind meine Aufgaben?|Text= | |||
Das Eignungspraktikum ermöglicht eine strukturierte Erstbegegnung mit dem künftigen Arbeitsplatz Schule und dient dazu, einen Einblick in die verschiedenen Arbeitsfelder einer Lehrkraft zu erhalten. Du sollst während des Praktikums deine Eignung für den Lehrberuf in den Blick nehmen und reflektieren. Die Praktikanten sollen einen Einblick in die Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Unterricht sowie Einblicke in die Verwaltungs- und Beratungstätigkeiten einer Lehrkraft, die Teilnahme an Konferenzen, Schulfesten, Pausenaufsichten erhalten. Sie sollen bei diesen Aktivitäten die Lehrer unterstützen. Die Verantwortung bleibt bei der Lehrkraft. | |||
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Frage 14: Wer betreut mich während meines Eignungspraktikums?|Text= | |||
Die Schulleitung benennt eine Lehrkraft als Mentor. Diese wird von den Studienseminaren (künftig Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung) auf ihre Aufgaben im Rahmen der Betreuung von Praktikanten vorbereitet. | |||
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Frage 15: Warum muss ich ein Portfolio führen?|Text= | |||
*Das Portfolio ist eine, die gesamte Ausbildung begleitende, Sammelmappe, in der der Praktikant Dokumente und Reflexionsergebnisse zum Zweck der Dokumentation und Selbstreflexion zusammenfügt. Eine Handreichung findest du unter: [http://www.elise.nrw.de elise.nrw.de]. | |||
*Das Portfolio besteht aus zwei Teilen: Im Dokumentationsteil werden Bescheinigungen gesammelt. Im Reflexionsteil können zu den einzelnen Reflexionsbögen Darstellungen beigefügt werden, die im Praktikum erstellt wurden, z.B. die Beobachtung oder Befragung von Schülern. Das Portfolio „Praxiselemente“ wird in der Regel ab Beginn des Eignungspraktikums bis zum Ende der Ausbildung geführt. | |||
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Frage 16: Was ist die Eignungsberatung? Wann findet diese statt?|Text= | |||
Das Eignungspraktikum schließt mit einer Eignungsberatung ab, welches der Mentor mit dem Praktikanten, mit dem Ziel der persönlichen Reflexion der Studien- und Berufswahl, führt. Nach dem Praktikum ist keine Feststellung einer generellen Eignung oder Nichteignung möglich. Das Beratungsgespräch findet unter Beachtung der strikten Vertraulichkeit statt und dauert ca. eine Stunde. Die Praktikanten bringen ihre Reflexionsbögen und den Bilanzierungsbogen aus dem Portfolio mit. Ein Gesprächsleitfaden, der [http://nrw.cct-germany.de/ hier] aufgerufen werden kann, bietet eine Orientierung für alle Gesprächsbeteiligten. | |||
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Frage 17: Erhalte ich einen Praktikumsvertrag?|Text= | |||
Ja. Der Vertrag wird mit der Schule abgeschlossen, an der das Eignungspraktikum stattfindet. Eine Kopie des Praktikumsvertrages wird dem Praktikanten als Vertragspartner ausgehändigt. Das Original verbleibt in der Praktikumsschule. Einen Mustervertrag kannst du dir [http://www.elise.nrw.de hier] ansehen. | |||
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Frage 18: Erhalte ich während des Eignungspraktikums eine Bezahlung?|Text= | |||
Nein, ein Entgelt wird nicht gezahlt. | |||
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Frage 19: Bin ich während des Eignungspraktikums krankenversichert?|Text= | |||
Es handelt sich um eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung. Der Krankenversicherungsschutz ist individuell sicher zu stellen. | |||
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Frage 20: Bin ich während des Eignungspraktikums unfallversichert?|Text= | |||
Der Praktikant ist während des Praktikums bei der Unfallkasse NRW gesetzlich unfallversichert. | |||
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Frage 21: Hafte ich für Schäden, die ich gegenüber dem Praktikumsgeber oder gegenüber Dritten verursache?|Text= | |||
Die Schadenshaftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sofern nicht bereits eine Privathaftpflichtversicherung besteht, müssen Praktikanten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die die persönliche Haftung während der Dauer des Eignungspraktikums abdeckt. Der Nachweis ist zum Abschluss des Praktikumsvertrages zu erbringen. | |||
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Frage 22: Können Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeit als Ersatz für das Eignungspraktikum gelten?|Text= | |||
*Ja, sofern zwei Kriterien erfüllt werden: | |||
**Bei der Tätigkeit muss es sich um eine leitende Tätigkeit in der Kinder- und Jugendarbeit handeln, die an mindestens 40 Tagen à sechs Zeitstunden geleistet wurde, nicht länger als 12 Monate zurück liegt und durch ein Zeugnis des Trägers einer Einrichtung (Sozialdienst, Verein, etc.) bescheinigt wird. | |||
**Es muss der Nachweis vorgelegt werden (Teilnahmebescheinigung), dass die „geführte Tour“ bei [http://nrw.cct-germany.de/ nrw.cct-germany.de] zur Reflexion berufsbezogener Kompetenzen genutzt wurde. Geführte Touren bieten eine Auswahl von Infotexten und Selbsterkundungs-Verfahren zu bestimmten Entscheidungssituationen in der Lehrerlaufbahn (1. Soll ich ein Lehramtsstudium beginnen? 2. Ist das Lehramtsstudium das richtige Studium für mich? 3. Ist der Lehrerberuf der richtige Beruf für mich?). Am Ende der Tour erhalten Sie eine Zusammenfassung Ihrer Ergebnisse aus den Selbsterkundungs-Verfahren und Hinweise für weitere Erkundungsschritte. Im Unterschied zu den einzelnen Selbsterkundungs-Verfahren werden die Angaben, die Sie im Rahmen einer Tour machen, im Server von CCT gespeichert. Mit Hilfe eines Codes können Sie jederzeit wieder Ihre Ergebnisse abrufen. | |||
Eine Teilanrechnung ist nicht möglich. Siehe auch Hinweise unter: [[FAQ:BA_MA_Antworten#Frage_23:_Wie_läuft_das_Anrechnungsverfahren_ab? |Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?]] | |||
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Frage 23: Sind Schulpraktika, die ich während meiner Schulzeit gemacht habe,anrechenbar?|Text= | |||
Nein. Anrechenbar sind nur Tätigkeiten in der Leitung von Gruppen in der Kinder- und Jugendarbeit und vergleichbare leitende Tätigkeiten (siehe oben). Bei Lehramtsstudierenden aus anderen Bundesländern sind auch einem Eignungspraktikum vergleichbare Praktikumszeiten aus Praktika anrechenbar, die im Kontext der Lehrerausbildung außerhalb NRWs erbracht worden sind. | |||
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Frage 24: Wie läuft das Anrechnungsverfahren ab?|Text= | |||
Der Bewerber, der die oben genannten Bescheinigungen vorlegen kann, muss einen Anrechnungsantrag [http://www.elise.nrw.de/ Download hier] vollständig ausfüllen und mit den entsprechenden Nachweisen an das im System genannte Studienseminar für Lehrämter an Schulen (künftig Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung, ZfsL) gesendet werden. Das ZfsL stellt nach der Prüfung der Unterlagen eine Anrechnungs-bescheinigung für das Eignungspraktikum aus, die als Voraussetzung für den späteren Zugang zum Vorbereitungsdienst dem Portfolio beizufügen ist. | |||
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Frage 25: Was mache ich, wenn ich die Bescheinigung über mögliche anrechenbare Tätigkeiten aus der Kinder- und Jugendarbeit nicht vorlegen kann?|Text= | |||
In diesem Fall ist das Eignungspraktikum zu absolvieren. | |||
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Frage 26: Muss ich die Teilnahmebescheinigungen aufbewahren?|Text= | |||
Ja. Die Bescheinigung über das absolvierte oder angerechnete Eignungspraktikum muss zur Bewerbung um einen Platz für den Vorbereitungsdienst nachgewiesen werden. | |||
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Frage 27: Wo finde ich weitere Informationen zum Eignungspraktikum?|Text= | |||
Weitere Informationen findest du online unter [http://www.elise.nrw.de] | |||
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===Quellen=== | |||
*Broschüre „Das Eignungspraktikum“ herausgegeben vom MSW NRW | |||
*[http://www.elise.nrw.de www.elise.nrw.de] | |||
*[http://nrw.cct-germany.de/ nrw.cct-germany.de] | |||
==Fragen zum Master of Education== | |||
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Frage 1: Ich habe den Bachelor-Abschluss im Lehramt an der Universität Duisburg-Essen absolviert. Erhalte ich auf jeden Fall einen Masterstudienplatz?|Text= | |||
Laut Rektoratsbeschluss sind die Masterstudiengänge im Lehramt zulassungsfrei. | |||
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Frage 2: Wann wird der Master für Lehrämter an der Universität Duisburg-Essen angeboten?|Text= | |||
Im Wintersemester 2014/2015 werden die Masterstudiengänge für Lehrämter angeboten. Genauere Informationen finden Sie demnächst auf unseren Internetseiten. | |||
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===Quellen=== | |||
*<blank text="Fragen zum Master (Bereich Master Lehramt)">https://www.uni-due.de/faq-studium/master.php#lmaster</blank> |
Version vom 23. Mai 2014, 11:29 Uhr
Fragen und Antworten zu weiteren Themen findest du unter folgenden Links: