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Version vom 20. August 2014, 08:25 Uhr
Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs oder der eingegangenen Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester, der sich aus Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und Studienbeitrag (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.
Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats. Hier geht es zur Online-Rückmeldung
Fristen und Termine
Die Fristen und Termine sind einzuhalten, um Verwaltungsgebühren und weitere Folgen zu vermeiden: Wer sich über längere Zeit nicht rückmeldet, riskiert die automatische Exmatrikulation.
Die Rückmeldung für das kommende Wintersemester 2014/15 hat bis zum 29. August 2014 zu erfolgen.
Alle aktuellen Termine kannst du auch unserer Seite Semestertermine entnehmen.
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ:
Verwandte Seiten
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2014-08-30