Akkreditierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 18. August 2014, 11:05 Uhr

Akkre­ditierung

Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programmakkreditierung (vgl. z. B. Cluster-Akkreditierung/Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungsagenturen (siehe unten), die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz http://www.akkreditierungsrat.de/ ) akkreditiert worden sind.

Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studienabschlüsse gewährleistet werden (Quelle: http://www.hrk.de/themen/lehre/arbeitsfelder/qualitaetssicherung-und-entwicklung/akkreditierung/ ).

Akkreditierungen werden für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden. Für eine Reakkreditierung von Studiengängen gelten dieselben "Allgemeinen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen" wie für erstmalige Akkreditierungen in der jeweils aktuellsten Fassung. Eine Reakkreditierung kann auch von einer anderen Agentur durchgeführt werden, als der mit der erstmaligen Akkreditierung beauftragten.

Die Systemakkreditierung ist eine Alternative zur Programmakkreditierung. Gegenstand der hier ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Akkreditierungsrates .

Akkreditierungs­agenturen

Folgende Akkreditierungsagenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben.

Fächerübergreifende Agenturen

Fachspezifische Agenturen

Information des Dezernats Hochschul­entwicklungs­planung der UDE

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18