Ministerium für Kultur und Wissenschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Als das für Hochschulen zuständige Ministerium obliegt dem MIWF die Hoheit u. a. in Fragen der Hochschulsteuerung, des Hochschulcontrollings sowie der Planung und Entwicklung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen. | Als das für Hochschulen zuständige Ministerium obliegt dem MIWF die Hoheit u. a. in Fragen der Hochschulsteuerung, des Hochschulcontrollings sowie der Planung und Entwicklung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen. | ||
Version vom 24. November 2014, 08:23 Uhr
Das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes NRW wurde im Jahre 2005 eingerichtet und umfasst im wesentlichen folgende fünf Tätigkeitsbereiche:
- Universitäten und Fachhochschulen
- Universitätskliniken
- Kunst- und Musikhochschulen
- Forschungseinrichtungen und
- Technologieförderung
Als das für Hochschulen zuständige Ministerium obliegt dem MIWF die Hoheit u. a. in Fragen der Hochschulsteuerung, des Hochschulcontrollings sowie der Planung und Entwicklung der Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen.
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-05