Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen

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<titlehyphen>Ordnung des Vorbereitungs&shy;dienstes und der Zweiten Staats&shy;prüfung</titlehyphen>
<titlehyphen>Ordnung des Vorbereitungs&shy;dienstes und der Zweiten Staats&shy;prüfung</titlehyphen>
Die [[Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)]] regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  
Die OVP regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]).  


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'''OVP''' (am 1. August 2011 in Kraft getreten) <br>
'''OVP''' <br>
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 <blank ovp2003="OVP2011">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 <blank ovp2003="OVP2011">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank>



Version vom 23. September 2014, 12:35 Uhr

Die OVP regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).


OVP
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen vom 10. April 2011 OVP2011 


Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18