Semesterwochenstunde (SWS): Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Semesterwochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen. Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel '''1 SWS = 45 Minuten'''. | {{Teaser|Text= | ||
Eine Semesterwochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen.}} | |||
Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel '''1 SWS = 45 Minuten'''. | |||
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben. | Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben. |
Version vom 18. März 2015, 11:03 Uhr
Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel 1 SWS = 45 Minuten.
Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben.
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-07