Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP): Unterschied zwischen den Versionen
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Die OVP regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]). | Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung ([[Referendariat|Vorbereitungsdienst]]). | ||
* <blank ovp2003="Aktuelle OVP vom 10. April 2011">http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/LAusbildung/Vorbereitungsdienst/OVP.pdf</blank> | |||
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Version vom 20. Mai 2015, 14:35 Uhr
Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-18