Kommission für Entwicklung und Finanzen (KEF): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Kommission für Entwicklung und Finanzen (KEF) ist ein Gremium der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]].
 
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Zu den Aufgabenbereichen der Komisssion gehören:
*Fragen der Struktur, Gliederung und Organisation der Universität
*mittel- und langfristige Hochschul- und Personalentwicklungsplanung
*Beratung und Begleitung des Hochschulentwicklungsplans und der Entwicklungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten einschließlich diesbezüglicher Ziel- und Leistungsvereinbarungen
*Zielvereinbarungen der Universität mit dem Ministerium gemäß § 6 Abs. 2 HG
*Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen und außeruniversitären Einrichtungen, soweit Belange der Struktur der Universität betroffen sind
*Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung der Stellen und Haushaltsmittel
*Grundsätze der Verteilung von Studienbeiträgen in Abstimmung mit dem Prüfungsgremi­um gem. § 11 der Studienbeitragssatzung
*finanzielle Belange in Fragen der wissenschaftlichen Weiterbildung, des Wissenstransfers und der unternehmerischen Tätigkeit der Universität
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==Siehe auch==
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Version vom 30. März 2015, 09:27 Uhr

Die Kommission für Entwicklung und Finanzen (KEF) ist ein Gremium der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Zu den Aufgabenbereichen der Komisssion gehören:

  • Fragen der Struktur, Gliederung und Organisation der Universität
  • mittel- und langfristige Hochschul- und Personalentwicklungsplanung
  • Beratung und Begleitung des Hochschulentwicklungsplans und der Entwicklungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten einschließlich diesbezüglicher Ziel- und Leistungsvereinbarungen
  • Zielvereinbarungen der Universität mit dem Ministerium gemäß § 6 Abs. 2 HG
  • Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen und außeruniversitären Einrichtungen, soweit Belange der Struktur der Universität betroffen sind
  • Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung der Stellen und Haushaltsmittel
  • Grundsätze der Verteilung von Studienbeiträgen in Abstimmung mit dem Prüfungsgremi­um gem. § 11 der Studienbeitragssatzung
  • finanzielle Belange in Fragen der wissenschaftlichen Weiterbildung, des Wissenstransfers und der unternehmerischen Tätigkeit der Universität
  • Grundsätze und Modelle zum Berichtswesen und Controlling sowie zur Kosten- und Leistungsrechnung
  • Beratung des Jahresabschlusses der Universität und Vorbereitung des Beschlusses des Hochschulrats über die Entlastung des Rektorats.


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Siehe auch

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-04