Bachelor-Master: Zeugnis: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 18. März 2008, 14:00 Uhr
Hat die oder der Studierende die Bachelor- bzw. Master-Prüfung bestanden, erhält sie oder er ein Zeugnis, das folgende Angaben enthält:
- Name der Universität und Bezeichnung des Fachbereichs,
- Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort der oder des Studierenden,
- Bezeichnung des Programms und Quellennachweis für den/das Course Catalog/Information Package,
- die Bezeichnungen und Noten der absolvierten Module mit den erworbenen ECTS-Credits und den
zugeordneten ECTS-Graden,
- das Thema und die Note der Bachelor-Arbeit mit den erworbenen ECTS-Credits und dem zugeordneten ECTS-Grad,
- die Gesamtnote mit den insgesamt erworbenen ECTS-Credits und dem zugeordneten ECTS-Grad,
- auf Antrag der oder des Studierenden die bis zum Abschluss des Bachelor- bzw. Master-Studiums benötigte Fachstudiendauer,
- auf Antrag der oder des Studierenden die Ergebnisse der gegebenenfalls absolvierten Prüfungen in den Zusatzfächern,
- das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfung erbracht wurde,
- die Unterschriften der oder des Vorsitzenden des zuständigen Prüfungsausschusses sowie der Dekanin oder des Dekans des Fachbereichs, und
- das Siegel der Universität.
Das Zeugnis trägt das Datum des Tages, an dem die letzte Prüfungsleistung der Bachelor- bzw. Master-Prüfung erbracht worden ist. Stellt die oder der Studierende bis zum Zeitpunkt der Anmeldung der Bachelor-Arbeit einen entsprechenden Antrag beim Prüfungsausschuss, erhält die oder er zusätzlich eine englischsprachige Fassung des Zeugnisses.
Mit dem Abschlusszeugnis wird der Absolventin oder dem Absolventen durch die Universität ein Diploma Supplement in deutscher und englischer Sprache ausgehändigt.
Siehe auch: Verkündungsblatt der Universität Duisburg-Essen