Exmatrikulation: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit der Exmatrikulation erlischt die Mitgliedschaft an der [[Universität Duisburg-Essen (UDE)]]. Den Antrag auf Exmatrikulation kannst Du als <BLANK text="pdf Datei"> http://www.uni-duisburg-essen.de/imperia/md/content/studierendensekretariat/exmatrikulationsantrag.pdf</BLANK> herunterladen.}} | |||
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Version vom 24. März 2015, 14:20 Uhr
Auf diesem Formular bestätigt die Universitätsbibliothek (UB), dass keine Bücher mehr entliehen sind (Entlastungsvermerk). Der Entlastungsvermerk ist zwingend notwendig, auch wenn du noch keinen Studierendenausweis erhalten hast, bzw. noch nie Bücher entliehen hast.
Über die Exmatrikulation wird eine Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Die Exmatrikulation wird in der Regel zum Ende des Semesters (30.09. für das SoSe, 31.03. für das WiSe) wirksam, in dem sie ausgesprochen wird. Bei Vorliegen besonderer Gründe kann sie mit sofortiger Wirkung ausgesprochen werden (z. B. Studienplatz an einer anderen Hochschule).
FAQ
Falls du noch weitere Fragen hast, schau doch auch mal in den gemeinsamen Fragenkatalog vom Einschreibungswesen und ABZ: https://www.uni-due.de/faq-studium/exmatrikulation.php .
Siehe auch
Studierendensekretariat, Bereich Einschreibung
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-18