Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen
Aus LehramtsWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(Trennzeichen eingefügt) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
<titlehyphen>Fachprüfungs­ordnungen (FPO)</titlehyphen> | <titlehyphen>Fachprüfungs­ordnungen (FPO)</titlehyphen> | ||
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame | An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine [[Bachelor-Master:Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO)|Gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO)]] für alle Bachelor- und Master­studien­gänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studien­gänge geregelt, z. B. fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studien­fächer regeln die ergänzenden <blank text="Fachprüfungs­ordnungen">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> (FPO), z. B. fach­spezifische Zugangs­voraus­setzungen wie besondere Sprachkenntnisse. | ||
== Verwandte Seiten == | == Verwandte Seiten == | ||
* [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] | * [[Gemeinsame Prüfungsordnungen]] |
Version vom 17. April 2015, 07:17 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
Verwandte Seiten
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-04-29