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Version vom 15. Mai 2015, 09:49 Uhr
Allgemein & VRR
Der Studierendenausweis ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.
Das Semester-Ticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
- Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im VRR-Verbundraum Süd mitnehmen:
- montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss,
- samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
- Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten ein Fahrrad unentgeltlich im VRR-Verbundraum Süd mitnehmen:
- Montags bis freitags ab 09:00 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum Süd mitgenommen werden.
- Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums Süd mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt)
Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.
NRW-Ticket
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. Damit können sie alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen.
NRW Semesterticket und Rahmenbedingungen:
- Studentenausweis als Fahrschein in NRW
- Mitnahme (s.o.) nur im südlichen VRR möglich
Nutzungsberechtigung
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt dass Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:
- Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
Befreiung
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
- Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
- Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
- Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
- alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das Einschreibungswesen.
Siehe auch
- Grundlegende Infos zum Semesterticket findest du im Bereich Einschreibungswesen und beim AStA
- Der VRR stellt Informationen zum Semesterticket auf seiner Homepage zur Verfügung
- Informationen zur Gültigkeit in NRW sind in den Tarifbestimmungen zu finden
Dieser Artikel ist gültig bis 2015-12-26