Kommission für Entwicklung und Finanzen (KEF): Unterschied zwischen den Versionen
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*Beratung und Begleitung des | *Beratung und Begleitung des Hoch­schul­entwicklungs­plans und der Entwicklungs­pläne der Fachbereiche, zentralen wissen­schaft­lichen Einrichtungen und Betriebs­einheiten ein­schließ­lich dies­bezüg­licher Ziel- und Leistungs­vereinbarungen | ||
* | *Ziel­vereinbarungen der Universität mit dem Ministerium gemäß § 6 Abs. 2 HG | ||
*Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, | *Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, Wissenschafts­organisationen und außer­universitären Einrichtungen, soweit Belange der Struktur der Universität betroffen sind | ||
*Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung der Stellen und Haushaltsmittel | *Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung der Stellen und Haushaltsmittel | ||
*Grundsätze der Verteilung von | *Grundsätze der Verteilung von Studien­beiträgen in Abstimmung mit dem Prüfungs­gremium gem. § 11 der Studienbeitragssatzung | ||
*finanzielle Belange in Fragen der wissenschaftlichen | *finanzielle Belange in Fragen der wissenschaftlichen Weiter­bildung, des Wissenstransfers und der unternehmerischen Tätigkeit der Universität | ||
*Grundsätze und Modelle zum Berichtswesen und Controlling sowie zur Kosten- und | *Grundsätze und Modelle zum Berichtswesen und Controlling sowie zur Kosten- und Leistungs­rechnung | ||
*Beratung des | *Beratung des Jahres­abschlusses der Universität und Vorbereitung des Beschlusses des Hochschul­rats über die Entlastung des Rektorats. | ||
Version vom 27. April 2015, 10:02 Uhr
Zu den Aufgabenbereichen der Komisssion gehören:
- Fragen der Struktur, Gliederung und Organisation der Universität
- mittel- und langfristige Hochschul- und Personalentwicklungsplanung
- Beratung und Begleitung des Hochschulentwicklungsplans und der Entwicklungspläne der Fachbereiche, zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und Betriebseinheiten einschließlich diesbezüglicher Ziel- und Leistungsvereinbarungen
- Zielvereinbarungen der Universität mit dem Ministerium gemäß § 6 Abs. 2 HG
- Zusammenarbeit mit anderen Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen und außeruniversitären Einrichtungen, soweit Belange der Struktur der Universität betroffen sind
- Entwicklung von Grundsätzen und Modellen zur Verteilung der Stellen und Haushaltsmittel
- Grundsätze der Verteilung von Studienbeiträgen in Abstimmung mit dem Prüfungsgremium gem. § 11 der Studienbeitragssatzung
- finanzielle Belange in Fragen der wissenschaftlichen Weiterbildung, des Wissenstransfers und der unternehmerischen Tätigkeit der Universität
- Grundsätze und Modelle zum Berichtswesen und Controlling sowie zur Kosten- und Leistungsrechnung
- Beratung des Jahresabschlusses der Universität und Vorbereitung des Beschlusses des Hochschulrats über die Entlastung des Rektorats.
Siehe auch
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-04