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Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeit­gebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studien­programmen –insbesondere Bachelor- und Master­studien­gängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und inter­nationale Anerkennung der | Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeit­gebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studien­programmen –insbesondere Bachelor- und Master­studien­gängen- zu geben. Damit soll zugleich die nationale und inter­nationale Anerkennung der Studien­abschlüsse gewährleistet werden.}} | ||
Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. ''' | Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. '''Programm­akkreditie­rung''' (vgl. z. B. Cluster-Akkreditierung/​Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungs­agenturen (siehe unten), die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studien­gängen in Deutschland (kurz <BLANK text="Akkreditierungs­rat">http://www.akkreditierungsrat.de/</BLANK>) akkreditiert worden sind. | ||
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Die ''' | Die '''System­akkreditierung''' ist eine Alternative zur Programm­akkreditie­rung. Gegenstand der hier ist das interne Qualitäts­sicherungs­system einer Hoch­schule. Weitere Informationen findest du auf der Seite des <BLANK text="Akkreditierungsrates">http://www.akkreditierungsrat.de/index.php?id=9&L=0</BLANK>. | ||
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Folgende | Folgende Akkreditierungs­agenturen sind berechtigt, das Qualitäts­siegel des Akkreditierungs­rates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/​Bakkalaureus und Master/​Magister zu vergeben. | ||
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Version vom 29. April 2015, 08:53 Uhr
Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programmakkreditierung (vgl. z. B. Cluster-Akkreditierung/Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungsagenturen (siehe unten), die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz Akkreditierungsrat ) akkreditiert worden sind.
– Quelle: http://www.hrk.de/themen/lehre/arbeitsfelder/qualitaetssicherung-und-entwicklung/akkreditierung/
Akkreditierungen werden für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden. Für eine Reakkreditierung von Studiengängen gelten dieselben „Allgemeinen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen“ wie für erstmalige Akkreditierungen in der jeweils aktuellsten Fassung. Eine Reakkreditierung kann auch von einer anderen Agentur durchgeführt werden, als der mit der erstmaligen Akkreditierung beauftragten.
Die Systemakkreditierung ist eine Alternative zur Programmakkreditierung. Gegenstand der hier ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Akkreditierungsrates .
Akkreditierungsagenturen
Folgende Akkreditierungsagenturen sind berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister zu vergeben.
Fächerübergreifende Agenturen
- ACQUIN (Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut e.V.)
- AQA (Österreichische Qualitätssicherungsagentur)
- AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen)
- evalag (Evaluationsagentur Baden-Württemberg)
- OAQ (Organ für Akkreditierung und Qualitätssicherung der Schweizerischen Hochschulen)
- ZEvA (Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover)
Fachspezifische Agenturen
- AHPGS (Akkreditierungsagentur für Studiengänge im Bereich Heilpädagogik, Pflege, Gesundheit und Soziale Arbeit e.V.)
- AKAST (Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung kanonischer Studiengänge)
- ASIIN (Akkreditierungsagentur für Studiengänge der Ingenieurwissenschaften, der Informatik, der Naturwissenschaften, der Mathematik und der Lehrämter)
- FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation)
Dezernat Hochschulentwicklungsplanung
Information des Dezernats Hochschulentwicklungsplanung der UDE findest du hier: Akkreditierung und Reakkreditierung, sowie Beschreibung der Verfahren . Dieser Artikel ist gültig bis 2015-02-18