Semesterticket: Unterschied zwischen den Versionen
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Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig. | Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig. | ||
Das | Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird. | ||
*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im <span style="color:#cc3333"> VRR-Verbundraum Süd </span> mitnehmen: | *Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im <span style="color:#cc3333"> VRR-Verbundraum Süd </span> mitnehmen: | ||
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:Montags bis freitags ab 09:00 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum | :Montags bis freitags ab 09:00 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum Süd mitgenommen werden. | ||
:Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums Süd mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt) | :Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums Süd mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt) | ||
Bei Inanspruchnahme der | Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfs­verkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfs­verkehr zu entrichten. | ||
[[Bild:Nrw-bereich.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz]] [[Bild:randgebiete.gif|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet]] | [[Bild:Nrw-bereich.jpg|thumb|250px|NRW-Streckennetz]] [[Bild:randgebiete.gif|thumb|250px|Sonderregelungen im NRW-Übergangsgebiet]] | ||
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Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt | Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen: | ||
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind, | *Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind, | ||
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Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]]. | Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]]. | ||
== Siehe auch == | ==Siehe auch== | ||
* Grundlegende Infos zum Semesterticket findest du im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK> | * Grundlegende Infos zum Semesterticket findest du im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK> | ||
* Der VRR stellt Informationen zum Semesterticket auf <Blank Text="seiner Homepage">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zur Verfügung | * Der VRR stellt Informationen zum Semesterticket auf <Blank Text="seiner Homepage">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zur Verfügung | ||
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<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html --> | <!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html --> |
Version vom 28. Januar 2016, 12:29 Uhr
Allgemein & VRR
Der Studierendenausweis ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.
Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
- Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person ab 6 Jahre unentgeltlich im VRR-Verbundraum Süd mitnehmen:
- montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss,
- samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss
- Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten ein Fahrrad unentgeltlich im VRR-Verbundraum Süd mitnehmen:
- Montags bis freitags ab 09:00 Uhr, an Wochenenden sowie an gesetzlichen Feiertagen ganztägig bis Betriebsschluss unentgeltlich ein Fahrrad nach den gültigen Bestimmungen des VRR-Verbundtarifs im VRR-Verbundraum Süd mitgenommen werden.
- Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich zu den genannten Zeiten (montags bis freitags ab 19:00 Uhr bis Betriebsschluss, samstags, sonntags sowie an gesetzlichen Feiertagen, am 24. Dezember sowie am 31. Dezember ganztägig bis Betriebsschluss) sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des VRR-Verbundraums Süd mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt)
Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.
NRW-Ticket
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. Damit können sie alle Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW nutzen.
NRW Semesterticket und Rahmenbedingungen:
- Studentenausweis als Fahrschein in NRW
- Mitnahme (s.o.) nur im südlichen VRR möglich
Nutzungsberechtigung
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:
- Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
Befreiung
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
- Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
- Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
- Studierende, die sich nachweislich aufgrund Ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
- alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das Einschreibungswesen.
Siehe auch
- Grundlegende Infos zum Semesterticket findest du im Bereich Einschreibungswesen und beim AStA
- Der VRR stellt Informationen zum Semesterticket auf seiner Homepage zur Verfügung
- Informationen zur Gültigkeit in NRW sind in den Tarifbestimmungen zu finden
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-03-26