Zugang zum Bachelorstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hoch­schul­reife; an einzelnen Hoch­schulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fach­abitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Infor­mationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]).
Voraussetzung für ein [[Bachelor]]studium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine [[fachgebundene Hochschulreife]] (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW ([[MSW]]) und das Wissenschaftsministerium NRW ([[MIWF]]).


== Siehe auch ==
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Version vom 28. September 2015, 15:18 Uhr

Voraussetzung für ein Bachelorstudium an einer Hochschule ist die allgemeine Hochschul­reife; an einzelnen Hochschulen kann auch eine fachgebundene Hochschulreife (das sogenannte Fachabitur) vorgelegt werden. Es gibt auch die Möglichkeit einer individuellen Zulassung, auch wenn keine dieser formalen Zugangs­voraussetzungen erfüllt ist. Die Einzelheiten regeln die Länder, Informationen erteilen das Schulministerium NRW (MSW) und das Wissenschaftsministerium NRW (MIWF).

Siehe auch

Bologna-Zentrums der HRK 

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