Bachelor-Master: Fachprüfungsordnungen (FPO): Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
(interne Links eingefügt)
(Routinecheck)
Zeile 11: Zeile 11:
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]
[[Kategorie: Schulen/Lehrer]]


{{Gültigkeit|Datum=2015-10-29}}
{{Gültigkeit|Datum=2016-10-29}}

Version vom 19. November 2015, 19:51 Uhr

An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine Gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studien­gänge geregelt, z. B. fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen zum Studium. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen Studien­fächer regeln die ergänzenden Fach­prüfungs­ordnungen  (FPO), z. B. fach­spezifische Zugangs­voraus­setzungen wie be­son­de­re Sprach­kenntnisse.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2016-10-29