Bachelor-Master: Gemeinsame Prüfungsordnungen (GPO): Unterschied zwischen den Versionen
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An der [[Universität Duisburg-Essen]] gilt jeweils eine <blank text="gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO)">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> für alle Bachelor- und Master­studien­gänge einer [[Schulformen|Schulform]]. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studiengänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen]] zum Studium. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden [[Fachprüfungsordnungen]] (FPO), z. B. [[fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fach­spezifische Zugangs­voraussetzungen]] wie besondere Sprach­kenntnisse. | An der [[Universität Duisburg-Essen]] gilt jeweils eine <blank text="gemeinsame Prüfungs­ordnung (GPO)">http://zlb.uni-due.de/node/90</blank> für alle [[Bachelor]]- und [[Master|Master­studien­gänge]] einer [[Schulformen|Schulform]]. Darin sind die allgemeinen Be­stim­mungen der Studiengänge geregelt, z. B. [[Voraussetzungen|fach­über­greifende Zugangs­voraussetzungen]] zum Studium. Die näheren Be­stim­mungen der einzelnen [[Fächer|Studienfächer]] regeln die ergänzenden [[Fachprüfungsordnungen]] (FPO), z. B. [[fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge|fach­spezifische Zugangs­voraussetzungen]] wie besondere Sprach­kenntnisse. | ||
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Version vom 29. März 2016, 09:59 Uhr
An der Universität Duisburg-Essen gilt jeweils eine gemeinsame Prüfungsordnung (GPO) für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einer Schulform. Darin sind die allgemeinen Bestimmungen der Studiengänge geregelt, z. B. fachübergreifende Zugangsvoraussetzungen zum Studium. Die näheren Bestimmungen der einzelnen Studienfächer regeln die ergänzenden Fachprüfungsordnungen (FPO), z. B. fachspezifische Zugangsvoraussetzungen wie besondere Sprachkenntnisse.
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