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Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig. | Der [[Studierendenausweis]] ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig. | ||
Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird. | Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird. | ||
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*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im <span style="color:#cc3333">VRR-Verbundraum Süd (Preisstufe D)</span> in der 2. Wagenklasse nutzen. | |||
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*Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann ganztägig im gesamten VRR <span style="color:#2689C7">(Preisstufe E)</span> ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen | |||
*Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich, zu den genannten Zeiten sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des gesamten VRR <span style="color:#2689C7">(Preisstufe E)</span> mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt.) | |||
Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfs­verkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfs­verkehr zu entrichten. | Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfs­verkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfs­verkehr zu entrichten. | ||
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Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der Universität Duisburg-Essen das NRW-Semesterticket nutzen. | Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der [[Universität Duisburg-Essen|UDE]] das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW. | ||
Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung | |||
eines Zuschlages ausgeschlossen! | |||
NRW | Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets: | ||
* | * [[Studierendenausweis]] als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis | ||
* | * Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW | ||
==Nutzungsberechtigung== | ==Nutzungsberechtigung== | ||
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen: | Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen: | ||
*Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind, | *Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind, | ||
*Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind, | *Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind, | ||
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*Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, | *Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben, | ||
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*Studierende, die sich nachweislich aufgrund | *Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten, | ||
*alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst. | *alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst. | ||
Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]]. | Zuständig für die Befreiung ist das [[Einschreibungs- und Prüfungswesen|Einschreibungswesen]]. | ||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== | ||
* Grundlegende Infos zum Semesterticket | * Grundlegende Infos zum Semesterticket im <BLANK Text="Bereich Einschreibungswesen">https://www.uni-due.de/studierendensekretariat/semesterticket.shtml</BLANK> und beim <Blank Text="AStA">http://www.asta-due.de/service/semesterticket-2/</BLANK> | ||
* | * Informationen des <Blank Text="VRR">http://www.vrr.de/de/tickets/vielfahrer/semesterticket/index.html</BLANK> zum Semesterticket | ||
* Informationen zur Gültigkeit in NRW | * Informationen zur Gültigkeit in NRW in den <Blank Text="Tarifbestimmungen">http://vgws.de/fileadmin/content/Downloads/Tarifbestimmungen/Anlage-21.pdf</BLANK> | ||
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[[Kategorie:Service für Studierende]] | [[Kategorie:Service für Studierende]] | ||
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<!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html --> | <!-- Mit dem ASTA telefonieren um die Rückerstattung zu klären! http://www.asta-due.de/referate/finanzen.html --> |
Version vom 31. März 2016, 13:13 Uhr
Allgemeines
Der Studierendenausweis ist in der Regel gleichzeitig das Semesterticket. In diesen Fällen enthält der Ausweis den Aufdruck „SemesterTicket (gilt als Fahrausweis im VRR/NRW-Nahverkehr)“ oder bei älteren Ausweisen „Freie Fahrt mit VRR-Verkehrsmitteln“. Die Fahrtberechtigung ist für das gesamte VRR/NRW-Tarifgebiet gültig.
Das Semesterticket ist nicht übertragbar. Das VRR-Semesterticket und das NRW-Semesterticket sind nicht frei käuflich. Stattdessen ist es für jeden Studierenden automatisch im Semesterbeitrag enthalten, der an die Uni gezahlt wird.
Semesterticket im VRR
- Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann es für beliebig viele Fahrten rund um die Uhr im VRR-Verbundraum Süd (Preisstufe D) in der 2. Wagenklasse nutzen.
- Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann zu folgenden Zeiten eine weitere Person unentgeltlich im gesamten VRR (Preisstufe E) mitnehmen:
- montags bis freitags ab 19.00 Uhr,
- an Samstagen, Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. ganztägig
- Wer im Besitz des VRR-Tickets ist, kann ganztägig im gesamten VRR (Preisstufe E) ein Fahrrad unentgeltlich mitnehmen
- Die beiden Regelungen zur Mitnahme von Personen und Fahrrädern schließen sich nicht gegenseitig aus, d. h. es ist möglich, zu den genannten Zeiten sowohl ein Fahrrad, als auch eine weitere Person innerhalb des gesamten VRR (Preisstufe E) mitzunehmen. (Diese Information wurde telefonisch durch den VRR gegeben und im April 2014 erneut bestätigt.)
Bei Inanspruchnahme der Linienbedarfsverkehre (AST - AnrufSammelTaxi) ist der ermäßigte Fahrpreis je Fahrt für die Beförderung im Linienbedarfsverkehr zu entrichten.
NRW-Ticket
Zusätzlich zum VRR-Semesterticket können Studierende der UDE das NRW-Semesterticket nutzen. Es gilt für sämtliche zuschlagsfreie Busse, Bahnen und Züge des Nahverkehrs in NRW. Die Benutzung der 1. Wagenklasse im Nahverkehr ist auch gegen Zahlung eines Zuschlages ausgeschlossen!
Rahmenbedingungen des NRW-Semestertickets:
- Studierendenausweis als Fahrschein in NRW in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis
- Das NRW-Semesterticket gilt für Fahrten mit zuschlagsfreien Bussen und Bahnen des Nahverkehrs in ganz NRW
Nutzungsberechtigung
Alle Studierenden, die den aktuellen Semesterbeitrag gezahlt haben, sind berechtigt, das Semesterticket zu nutzen. Ausgeschlossen von der Nutzungsberechtigung sind folgende Personengruppen:
- Studierende, die als Gasthörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die als Zweithörer eingeschrieben sind,
- Studierende, die sich im Urlaubssemester befinden.
Befreiung
Wenn du zu einer der folgenden Personengruppen gehörst, kannst du einen Antrag auf Befreiung von der Zahlung des Mobilitätsbeitrags stellen:
- Schwerbehinderte, die nachweislich einen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung haben,
- Behinderte, die nachweislich aufgrund ihrer Behinderung den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen können,
- Studierende, die sich nachweislich aufgrund ihres Studiums für ein Semester im Ausland aufhalten,
- alle Fahrtberechtigten der Verkehrsbetriebe im Verbundraum des VRR, deren Berechtigung nachweislich den gesamten Gültigkeitsbereich umfasst.
Zuständig für die Befreiung ist das Einschreibungswesen.
Siehe auch
- Grundlegende Infos zum Semesterticket im Bereich Einschreibungswesen und beim AStA
- Informationen des VRR zum Semesterticket
- Informationen zur Gültigkeit in NRW in den Tarifbestimmungen
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-06-31